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Keine zentrale Datenbank aller Telefonkunden


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist gegen eine zentrale Datenbank mit Bestandsdaten aller Telefonkunden
Peter Schaar: "Eine solche neue staatliche Datenbank hätte datenschutzrechtlich eine völlig neue Qualität"

(17.11.09) - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) diskutierte mit Telekommunikationsunternehmen die Einrichtung einer zentralen Datenbank mit Bestandsdaten aller Telefonkunden. Diese Datenbank soll den automatisierten Abruf für eine Vielzahl von Behörden (etwa Polizei, Verfassungsschutz) erleichtern.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hält wenig von diesem Plan. Er sagte:

"Eine solche neue staatliche Datenbank hätte datenschutzrechtlich eine völlig neue Qualität. Wenn in einem zentralen Verzeichnis alle Bürger und Bürgerinnen, die ein Telefon oder eine E-Mail-Adresse besitzen, mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum erfasst würden, ergäben sich zahlreiche neue Auswertungsmöglichkeiten. Daten, die bisher dezentral von verschiedenen privatwirtschaftlichen Firmen erhoben werden, würden auf Vorrat an eine zentrale staatliche Stelle gegeben. Stattdessen sollte über immer größere staatliche Datensammlungen und die Begrenzung des staatlichen Datenhungers nachgedacht werden. Die heutige Regelung im Telekommunikationsgesetz, die sehr vielen staatlichen Stellen den Zugriff auf Bestandsdaten der Telekommunikation gestattet, hat zu immer mehr Datenabrufen geführt. Diese umfassenden Zugriffsrechte gehören auf den Prüfstand."

Alle TK-Unternehmen sind gemäß § 112 TKG verpflichtet, Bestandsdaten ihrer Kunden in sog. Kundendateien zu speichern, damit die BNetzA entweder für eigene Zwecke oder auf Ersuchen von Strafverfolgungs- und anderen Behörden Auskünfte aus diesen Dateien automatisiert abrufen kann.

Das jetzt diskutierte Verfahren sieht vor, dass die TK-Unternehmen ihre Kundendaten regelmäßig elektronisch an die BNetzA übermitteln, wo dann an zentraler Stelle die Suchvorgänge innerhalb des vorhandenen Datenpools durchgeführt werden. (Bundesbeauftragter für den Datenschutz: ra)


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