Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

BvD: Startsignal für besseren Datenschutz


Bluttests, GPS-Ortung, RFID-Chips oder mobile Endgeräte sind ungeklärte Datenschutzthemen im Beschäftigtenverhältnis
Nach Datenschutzskandalen steigt die Sensibilität für den richtigen Umgang mit Daten in Unternehmen zunehmend


(08.12.09) - Der Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. (BvD)-Vorstand teilt die Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, dass die Auslegungsspielräume des veralteten Datenschutzrechts und die ungenügenden Vorgaben an den Beruf des Datenschutzbeauftragten die ordnungsgemäße Überwachung von Datenverarbeitungsvorgängen vor praktische Schwierigkeiten stellt.

Der BvD schließt sich der Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden an die neue Bundesregierung an, dass vor allem für die Verarbeitung von Daten im Beschäftigungsverhältnis umgehend neue Vorgaben gemacht werden, um den Ausgleich zwischen Unternehmen und Beschäftigten rechtssicher herzustellen. "Bluttests, GPS-Ortung, RFID-Chips oder mobile Endgeräte sind ungeklärte Datenschutzthemen im Beschäftigtenverhältnis", sagt Thomas Spaeing, Vorsitzender des Berufsverbandes.

Marco Biewald, stellvertretender Vorsitzender, betont: "Nach Datenschutzskandalen steigt die Sensibilität für den richtigen Umgang mit Daten in Unternehmen zunehmend, derzeit müssen betriebliche Datenschutzbeauftragte aber die Lücken des Gesetzes durch eigene Standpunkte füllen." Konkrete Fragen ("Darf ich oder darf ich nicht") müssen mangels konkreter gesetzlicher Vorgaben weiter mit Interessensabwägungen und Angemessenheitsprüfungen entschieden werden. "Die Bewertung führt bei jedem Unternehmen zu einem anderen Ergebnis.", so Biewald dazu. "Hier erwarten unsere Mitglieder klare Regelungen."

Ob Datenschutz im Unternehmen als Last empfunden wird oder vorteilhaft umgesetzt werden kann, hängt in hohem Maße von der Kompetenz des Datenschutzbeauftragten ab. Der BvD teilt die Ansicht Peter Schaars, der fehlende Definitionen zum Beruf des Datenschutzbeauftragten festgestellt und ein entsprechendes Berufsbild gefordert hatte, das gesetzlich verankert werden könnte.

Der Berufsverband hat längst vorgelegt: Sein im September verabschiedetes berufliches Leitbild definiert bundesweit erste Maßstäbe und wurde auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten begrüßt. "Wir warnen deutlich davor, sich nach einem Schnellkurs bei ominösen Seminaranbietern zum Datenschutzbeauftragten bestellen zu lassen", betont Thomas Spaeing, Vorsitzender des Berufsverbandes. "Es besteht Konsens zwischen Berufsverband, Aufsichtsbehörden und Politik, dass Datenschutzbeauftragte bestimmte Qualifikationen besitzen müssen. Welche das sind, legen diese Stellen fest, nicht ein beliebiger Seminaranbieter." (BvD: ra)

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen