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EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)


Europäisches Datenschutzrecht: EU-Parlamentarier nehmen BvD-Anregungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung auf
Verordnungsentwurf befindet sich in den EU-Gremien weiter in der Diskussion

(20.12.12) - Einen wichtigen Input für die Gestaltung der Grundzüge der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) konnten der Vorstand des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der neue Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. sowie weitere Datenschutzbeauftragte aus der Praxis verantwortlichen Entscheidern im EU-Parlament liefern.

Auf Einladung des Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, Alexander (ALDE), nahm der BvD die Gelegenheit wahr, die Institution Datenschutzbeauftragter im Europäischen Parlament vorzustellen. Der ebenfalls teilnehmende Jan Philipp Albrecht, Mitglied des Europäischen Parlaments und der Berichterstatter für die geplante Datenschutzverordnung, sagte dem BvD zu, die konkreten Hinweise des Verbandes bei der Gestaltung der Verordnung zu berücksichtigen. Konkret geht es dabei vor allem um die Unternehmensgröße für die Bestellpflicht eines Beauftragten, den Kündigungsschutz und den Erlaubnisvorbehalt für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

"Das war (…) eine sehr interessante Veranstaltung. Wir haben wichtige Hinweise und Anregungen für die weitere Modifizierung des Verordnungsentwurfs erhalten, die uns bei der weiteren Arbeit helfen werden. Es war wichtig, von Seiten des BvD und von Vertretern aus der Praxis deren Sichtweisen präsentiert zu bekommen", sagte Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90 / Die Grünen) in der Zusammenfassung am Ende der BvD-Infoveranstaltung am 27. November im Europäischen Parlament in Brüssel. Er wünschte sich, dass der BvD sich auch in Zukunft intensiv einbringen werde, da sich der Verordnungsentwurf in den EU-Gremien weiter in der Diskussion befände. Der BvD hatte diesen Tag für EU-Parlamentarier organisiert, die sich mit dem Datenschutz in der EU befassen und an Input für eine weitere Entscheidungsfindung interessiert waren.

BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing nannte in einer Stellungnahme des Verbandes noch einmal die wichtigsten Punkte, die es aus Sicht des BvD und seiner Mitglieder bei der Entwicklung der Datenschutzgrundverordnung auf EU-Ebene zu beachten gilt:
"Angesichts der umfassenden Aufgaben, die durch die EU-DSGVO auf die Unternehmen zukommen, ist die Funktion eines erfahrenen qualifizierten Datenschutzbeauftragten im Unternehmen unverzichtbar."

Der BvD sieht beispielsweise durch die im Verordnungsentwurf genannte Bestelldauer von nur zwei Jahren die Gefahr, dass durch die geringe Laufzeit eine effektive und im Einzelfall kritische Wahrnehmung der Aufgaben verhindert wird. Auch die in dem Entwurf genannte Untergrenze zur Pflichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten von 250 Mitarbeitern, die in einem Unternehmen beschäftigt sein müssen, gehe an der Praxis vorbei, wie GDD-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Rolf Schwartmann betonte. Vielfach seien Unternehmen mit deutlich weniger Mitarbeitern verstärkt mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst.

Der BvD schlug den EU-Parlamentariern deswegen keine nominelle Untergrenze vor, sondern eine qualitative, abhängig vom Grad der Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen. Letztlich unterstrich der Vorstandsvorsitzende der GDD auch noch einmal die Wichtigkeit des in der Verordnung vorgesehenen Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt für den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Gerade bezogen auf diese Punkte sagten Jan Philipp Albrecht und Alexander zu, die Eingaben des BvD in den Entwürfen zu berücksichtigen und in den entsprechenden Gremien weiter zu diskutieren. Alexander hob noch einmal hervor, dass Hinweise aus der Praxis, wie sie bei der BvD-Infoveranstaltung vorgetragen wurden, für die Arbeit der EU-Parlamentarier von großer Wichtigkeit seien.

Damit bezog er sich auf die drei Praxisvorträge, die Teil der BvD-Infoveranstaltung waren. "Der Datenschutzbeauftragte im Gesundheitswesen" war Thema bei Nikolaus Schrenk, Leitung Interne Revision, Risikomanagement und Datenschutz bei "kbo - Kliniken des Bezirks Oberbayern".

"Der Datenschutzbeauftragte bei einem Auftragsverarbeiter" wurde von Rudolf Berthold Gerhard, Datenschutzbeauftragter bei der Datev eG, vorgestellt. Chris Newiger, Konzerndatenschutzbeauftragte der Deutschen Bahn AG, stellte ihre Position als "Datenschutzbeauftragte im internationalen Konzern" vor. "Es war gut, einmal die Sichtweisen aus unterschiedlichen Bereichen wie dem Gesundheitsweisen, der Datenverarbeitung von berufsrechtlich geschützten Daten und aus einem großen Konzern zu hören; Bereiche, in die wir sonst nicht immer so den Einblick haben", bestätigte Jan Philipp Albrecht. "Wir haben noch viel Arbeit vor uns, und Ihr Input war hierfür sehr wichtig für uns", sagte Albrecht gegenüber den BvD-Vertretern. Alexander betonte, dass er sich auch vorstellen könne, den Mitgliedstaaten Freiheiten zu geben, bestimmte landestypische Besonderheiten selbst zu regeln. Die Grundlagen müssen aber europaweit gleich bleiben. (BvD: ra)

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