Nutzung von Telekommunikationsdaten
ULD sieht Verfassungswidrigkeit und fordert: "Bundesrat muss bei TKG-Änderung nachbessern"
Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses werden verletzt
(13.12.12) - Mit Beschluss vom 24.01.2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Nutzung von Telekommunikationsdaten für teilweise verfassungswidrig und gab dem Gesetzgeber unter Bezeichnung des verfassungsrechtlichen Rahmens auf, diese Normen grundgesetzkonform umzugestalten (1 BvR 1299/05). Der TK-Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 28./29.11.2012 in den Bundesratsausschüssen verhandelt wurde, genügt nach Analyse des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) diesen Vorgaben nicht.
Mängel des Entwurfes sind laut ULD, dass er nicht genug bezüglich der Herausgabe von Bestandsdaten und der sensibleren IP-Adressen und Sicherheitsmerkmalen (PIN/PUK) an Sicherheitsbehörden differenziert und zugleich keine ausreichende Benachrichtigung hinsichtlich dieser heimlichen Auskünfte vorsieht. Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses werden nach Ansicht des ULD so verletzt. Das ULD hat eine Stellungnahme erstellt, die im Internet veröffentlicht ist unter
https://www.datenschutzzentrum.de/polizei/20121127-stellungnahme-tkg-aenderung.html.
Thilo Weichert, Leiter des ULD, sagte: "Die Regelungen, so wie sie jetzt sind, würden Telekommunikationsanbieter zu Auskunftsstellen der
Sicherheitsbehörden machen. Es ist ärgerlich, dass die Bundesregierung einen derart schlampigen Entwurf vorlegt, der offensichtlich erneut den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Sollten Bundesrat und Bundestag als Gesetzgeber diese Mängel nicht beseitigen, so wird eine Verfassungsklage wohl wieder erfolgreich sein. Damit würde dem Grundrechtsschutz, aber auch dem Ansehen der Sicherheitsbehörden und der Vertrauenswürdigkeit der Telekommunikation ein Bärendienst erwiesen. Wir setzen unsere Hoffnungen in den Bundesrat." (ULD: ra)
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