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Datenschutz: Weg frei für "Scoring"-Regelungen


Bürger sollen Auskunft über Daten erhalten, die für sogenannte Scoring-Verfahren genutzt werden
Derzeit sei es den Betroffenen nicht möglich, fehlerhafte Daten zu korrigieren oder Missverständnisse aufzuklären


(28.05.09) - Daten verarbeitende Stellen sollen verpflichtet werden, betroffenen Bürgern Auskünfte über die bei ihnen gespeicherten oder von ihnen verwendeten Informationen zu geben. Betroffene sollen einen Auskunftsanspruch erhalten, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (16/10529), den der Innenausschuss am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in modifizierter Fassung verabschiedete. Wird die Herausgabe von Daten verweigert, sollen Bußgelder verhängt werden können.

Insbesondere geht es in der Vorlage um Daten, die für sogenannte Scoring-Verfahren genutzt werden. Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem die Wahrscheinlichkeit berechnet werden kann, ob zum Beispiel ein Schuldner seine Schulden auch bezahlen wird. Derzeit sei es den Betroffenen nicht möglich, fehlerhafte Daten zu korrigieren oder Missverständnisse aufzuklären, heißt es in der Begründung der Vorlage.

Betroffene könnten ihre Interessen auch nicht sachgerecht gegenüber Sachbearbeitern zum Beispiel bei Banken vertreten. Durch eine Erweiterung der Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen in bestimmten Fällen werde die Transparenz der von den Auskunfteien praktizierten Verfahren verbessert und den Bürgern ermöglicht, "ihre Rechte effektiver wahrzunehmen".

Zudem soll nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses unter anderem die ausschließliche Nutzung von Anschriftendaten für die Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten verboten werden. Damit soll der "besonderen Sensibilität der Öffentlichkeit hinsichtlich der Verwendung von Anschriftendaten im Rahmen von Scoring-Verfahren zur Bewertung der Kreditwürdigkeit der Betroffenen Rechnung getragen" werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot soll auch dann vorliegen, wenn neben den Anschriftendaten zwar auch andere Daten genutzt werden, diese aber nur "mit einer verschwindend geringen Gewichtung in die Berechnung des Scorewertes eingehen".

Keine Mehrheit fand im Ausschuss ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Datenschutz beim Scoring (16/683). Auch ein Bundesratsentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (16/31) wurde abgelehnt.

Die Unions-Fraktion betonte im Ausschuss, die Datenschutz-Beratungen zum Thema Scoring könnte mit der Vorlage erfolgreich abgeschlossen werden. Damit gebe es erstmals ein Gesetz zu Scoring, ergänzte die SPD-Fraktion. Sie machte zugleich deutlich, dass die Beratungen über weitere Datenschutz-Regelungen weitergeführt würden.

Die FDP-Fraktion zeigte sich "sehr gespannt", was sich beim Thema Datenschutz in der Großen Koalition "noch tut". Zugleich betonte sie trotz Kritik an Einzelpunkten, dass man bei der Scoring-Vorlage "auf dem richtigen Weg ein Stück weitergekommen" sei.

Als "Stückwerk" bewertete die Linksfraktion die Vorlage, die aber zumindest für mehr Transparenz beim Scoring sorge.

Die Grünen-Fraktion warb dafür, Scoring auf das "Ausfallrisiko im Bereich des Kreditwesens zu begrenzen". (Deutscher Bundestag: ra)


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