Gesetz zum Anti-Doping-System gefordert
Datenschützer wollen Privatsphäre der Sportlerinnen und Sportler bei Doping-Kontrollen sichern
Die Pflicht, die tägliche Erreichbarkeit für Anti-Doping-Kontrolleure über das in Kanada beheimatete Internetsystem "Adams" jeweils drei Monate im Voraus als sog. "Whereabouts" sicherzustellen, sei unverhältnismäßig und verletze grundlegende Datenschutzprinzipien
(03.08.11) - Die Landesdatenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein fordern vom Gesetzgeber auf Bundesebene, ein Gesetz zum Anti-Doping-System in Angriff zu nehmen, das die Privatsphäre der Sportlerinnen und Sportler bei Doping-Kontrollen sichert. In beiden Ländern hätten sich Betroffene an die Datenschutzbeauftragten gewandt, weil sie gegenüber den Anti-Doping-Organisationen minutiös ihre Lebensführung offenlegen müssten, bei der Entnahme der Urinproben ihre Intimsphäre nicht gewährleistet würde und sie Gefahr liefen, möglicher Weise ungerechtfertigt als Dopingsünder an den Pranger gestellt zu werden.
Die Datenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (ULD) haben daraufhin eine Analyse des Anti-Doping-Verfahrens in Deutschland vorgenommen und kommen zu dem Ergebnis, dass das von der nationalen und der internationalen Dopingagentur, der NADA und der WADA geregelte und praktizierte Verfahren grundlegenden Anforderungen des Datenschutzes nicht genügt: Die Pflicht, die tägliche Erreichbarkeit für Anti-Doping-Kontrolleure über das in Kanada beheimatete Internetsystem "Adams" jeweils drei Monate im Voraus als sog. "Whereabouts" sicherzustellen, sei unverhältnismäßig und verletze grundlegende Datenschutzprinzipien.
Die Sicherheit und Vertraulichkeit dieser sensiblen Daten sowie die Verantwortlichkeit hierfür sie nicht gewährleistet. Die Art und Weise der konkret praktizierten Anti-Doping-Kontrollen sei zu weitgehend und schieße teilweise über das berechtigte Ziel, Doping zu verhindern, hinaus. Die geforderten Unterwerfungserklärungen der Sportlerinnen und Sportler unter diese Kontrollmaßnahmen seien rechtlich nicht akzeptabel.
Die beiden Datenschutzbeauftragten schlagen vor, das Doping-Bekämpfungsverfahren gesetzlich zu regeln und hierbei sicherzustellen, dass dem Datenschutz und den Belangen der Betroffenen durch eine konsequente Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Rechnung getragen wird, auch durch die Einbeziehung von Sportlervertretungen bei der Erarbeitung der Bekämpfungs-Konzepte.
Die Datenschutzbeauftragten Edgar Wagner und Thilo Weichert erläutern ihren Vorstoß: "Die Sportler stehen vor einem durch sie nicht lösbaren Dilemma: Entweder sie verzichten auf die Wahrung ihrer grundrechtlich gewährleisteten Privatsphäre und können an internationalen Wettkämpfen teilnehmen oder sie pochen auf ihre Rechte und werden ausgeschlossen. Mit einem Gesetz zum Anti-Doping-System kann und muss der Zielkonflikt zwischen sauberem Sport und Schutz der Privatsphäre zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden. Bisher entziehen sich die Sportfunktionäre und die Politik ihrer Fürsorgepflicht. Nur über ein Gesetzgebungsverfahren kann zudem der politische Druck gegenüber den internationalen Sportverbänden und der WADA aufgebaut werden, dass auch dort ein vertretbarer Mindeststandard beim Datenschutz eingehalten wird."
Die Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz und des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein ist im Internet verfügbar unter
https://www.datenschutzzentrum.de/allgemein/20110726-positionspapier-dopingbekaempfung.html
(Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: ra)
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