Kritik an praktizierter Funkzellenabfrage
Datenschutz: "Funkzellenabfrage muss eingeschränkt werden" fordern die Datenschutzbeauftragten
Voraussetzungen für eine Abfrage klarer und vor allem strenger fassen
(05.08.11) - Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisieren in ihrer Entschließung, dass die gesetzlichen Regelungen zur Funkzellenabfrage erhebliche Schwächen aufweisen.
Sie fordern den Gesetzgeber daher auf, den Anwendungsbereich für eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage deutlich einzuschränken und die Voraussetzungen für eine Abfrage klarer und vor allem strenger zu fassen. (BfDI: ra)
Lesen Sie mehr auf den Seiten des BfDI (externer Link)
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KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
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Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
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Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
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Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung
Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.