Schutz der Datenhoheit der Verbraucher
Peter Schaar: Smarte Stromzähler nur mit intelligentem Datenschutz
"Datenschutz, Datensicherheit und effiziente Energiesteuerung bilden keine Gegensätze"
(20.07.11) - Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Energiewirtschaftsgesetz sind die Weichen für die Einführung von intelligenten Stromzählern ("Smart Meter") gestellt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) , Peter Schaar, erklärt dazu:
"Die jetzt beschlossenen gesetzlichen Vorgaben sind ein gutes Beispiel dafür, dass Datenschutz, Datensicherheit und effiziente Energiesteuerung keine Gegensätze bilden. Die Regelungen sehen eine enge Zweckbindung für sensible Verbrauchsdaten sowie verbindliche Standards für die Datensicherheit vor. Jetzt kommt es darauf an, dass die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden und die Verbraucher tatsächlich über ihre Daten bestimmen können. Dies ist umso wichtiger, da aus den sensiblen Verbrauchsdaten Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Nutzer gezogen werden können.
Ich freue mich darüber, dass meine Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren weitgehend berücksichtigt wurden. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Schutz der Datenhoheit der Verbraucher. So konnte erreicht werden, dass die Energiebelieferung nicht von der Offenbarung detaillierter Verbrauchsprofile abhängig gemacht werden darf.
Mit diesen gesetzlichen Regelungen ist jedoch noch nicht alle Arbeit getan: Die Komplexität des Smart Metering sowie die Schnelllebigkeit der technologischen Entwicklungen erfordern ein abgestimmtes Regelwerk aus Schutzprofilen, technischen Richtlinien und weiteren Verordnungen zum Datenschutz. Mir ist besonders wichtig, die technischen Systeme so zu gestalten, dass sensible Verbrauchsinformationen unter der Kontrolle der Betroffenen bleiben und jede zweckfremde Nutzung und Datenmissbrauch soweit wie möglich ausgeschlossen werden." (BfDI: ra)
Lesen Sie mehr auf den Seiten des BfDI:
http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2011/23_SmarteStromzaehler.html
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Datensicherheit darf Innovationen nicht behindern
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.
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Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
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Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
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