Hackerangriff auf Server des Zolls
Peter Schaar: Konsequenz ziehen - Informationspflicht muss auch für Datenschutzpannen bei Behörden eingeführt werden
Transparenz durch Informationspflichten bei Datenschutzpannen
(19.07.11) - Nach dem Hackerangriff auf Server des Zolls fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, die Erstreckung der für Unternehmen bestehenden Informationspflicht bei Datenverlusten auch auf Bundesbehörden: "Eine Konsequenz des Hackerangriffs auf Server des Zolls muss sein, dass bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen endlich auch für Behörden das gilt, was für private Unternehmen seit zwei Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist: Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch sensibler personenbezogener Daten sind unverzüglich die hiervon Betroffenen sowie die Aufsichtsbehörden zu unterrichten. Die verbesserte Transparenz bei Datenschutzpannen ermöglicht den Betroffenen, negative Konsequenzen rechtzeitig abzuwenden und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen."
Seit dem 1. September 2009 müssen private Stellen, von der Privatperson bis zum Konzern, sowie Wettbewerbsunternehmen des Bundes und der Länder gravierende Datenschutzpannen der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen und die Betroffenen informieren. § 42a des Bundesdatenschutzgesetzes sieht diese Informationspflicht vor, wenn sensible personenbezogene Daten unrechtmäßig in die Hände Dritter gelangt sind und schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Betroffenen drohen.
Schaar sagt: "Eine solche Informationspflicht motiviert die verantwortlichen Stellen, mehr für die Datensicherheit und den Datenschutz zu tun Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum hier für Datenschutzverstöße staatlicher und privater Stellen unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat bereits im Jahr 2008 auf die Notwendigkeit von Informationspflichten für öffentliche Stellen bei Datenschutzverstößen hingewiesen. In diesem Frühjahr wurde eine entsprechende Regelung in das Berliner Datenschutzgesetz aufgenommen."
Schaar fordert weiter: "Der Bund sollte diesem guten Beispiel folgen. (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
-
Digitale Aufsicht im Praxistest
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
-
BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
-
Auslegung der Digitalrechtsakte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
-
Pilotprojekt KI-Reallabor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.