Anpassung des Emissionshandelsgesetzes


Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
Änderungen am Emissionshandel sollten möglichst einfach, erfüllbar und erwartungssicher sein



Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 20023/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 20249 (20/13585 und 20/13962) befasst. Grundsätzlich wurde die Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an Europäische Richtlinien von den Sachverständigen begrüßt, im Konkreten gab es aber einige Kritikpunkte.

Till Jenssen vom Deutschen Städtetag zum Beispiel erklärte: Nur wenn der CO2- Preis ausreichend hoch angesetzt sei, könne er die nötige Lenkungswirkung zur Vermeidung und Verminderung von Treibhausgasen entfalten. Zugleich aber sehe er die Notwendigkeit, dass die Transformation zu einem klimaneutralen Leben und Wirtschaften sozial abgefedert werde. "Aus unserer Sicht muss daher zwingend ein Konzept für ein zielgenaues und unbürokratisches ausgestaltetes Klimageld vorgelegt werden", sagte Jenssen.

Michael Pahle vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) sprach von einem "historischen Schritt". Ohne Deutschlands Vorreiterrolle, die es überhaupt erst ermöglicht habe zu zeigen, dass eine Bepreisung funktionieren könne, würde man heute nicht über die Ausweitung der europaweiten Treibhausgas-Bepreisung sprechen. Jetzt sollte Deutschland dafür Sorge tragen, dass die unterschiedlichen Lasten auf faire und solidarische Weise getragen werden, sagte Pahle.

Martin Kaspar von der Thüga-Aktiengesellschaft warnte, da der Erwerb von Zertifikaten je nach Sektor unterschiedlich geregelt sein könne und der nationale Brennstoffemissionshandel nach wie vor einer staatlich festgelegten Preisbildung unterliege, seien Neuerungen tendenziell komplex und für die betroffenen Unternehmen mit einem höheren Erfüllungsaufwand verbunden. "Änderungen am Emissionshandel sollten daher möglichst einfach, erfüllbar und erwartungssicher sein", sagte Kaspar.

Lutz v. Meyerinck, Vertreter der KMW outrage management Partnerschaft, kritisierte den vorgelegten Gesetzentwurf: :Es fehle jede Planungssicherheit, niemand kenne den CO2-Preis nach 2026, der Seeverkehr könne nicht integriert werden - und womöglich drohten Deutschland Strafzahlungen von Seiten der EU.

Auch Carsten Rolle vom Bundesverband der Deutschen Industrie, nannte als sein Hauptanliegen mehr Planungssicherheit. Die aktuelle Unsicherheit sei "extrem misslich". Die Fristen zur Umsetzung der ETS-Richtlinie sei seit langem verstrichen. Die TEHG-Novelle sollte so rasch wie möglich in Kraft treten, um Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.

Im gleichen Sinne äußerte sich Maximilian Rinck vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): Um den Marktakteuren frühzeitig Planungssicherheit zu geben, müssten die Änderungen von Gesetzen und nachgelagerten Verordnungen nun so schnell wie möglich erfolgen. Aus seiner Sicht müsse der Gesetzentwurf neben einer 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben einen nahtlosen und reibungsfreien Übergang des nationalen in das europäische Brennstoffemissionshandelssystem ermöglichen. Hierfür sei es von entscheidender Bedeutung, dass das aktuelle Festpreissystem des BEHG vorerst beibehalten werde.

Nadine Schartz vom Landkreistag und Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnten beide nachdrücklich die im Entwurf enthaltene vorgezogene Einbeziehung der Abfallverbrennungsanlagen in das Zertifikatevergabe-System ab. Die EU habe im Jahr 2023 beschlossen, erst einmal bis Juli 2026 die Durchführbarkeit und die möglichen Folgen einer Aufnahme von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen in den Zertifikathandel frühestens ab dem Jahr 2028 auf europäischer Ebene zu bewerten. Dabei solle auch eruiert werden, ob durch eine CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung in der EU das Risiko von Müllexporten in das außereuropäische Ausland erhöht werde. Insofern sei es "nicht akzeptabel und auch nicht sachgerecht, dem angekündigten Bericht der EU-Kommission über den EU-weiten Umgang mit der Abfallverbrennung vorzugreifen, sagte Schartz. Thärichen kritisierte, dass damit "der nationale Sonderweg in diesem Sachbereich perpetuiert" werde. Es könne und müsse aber über eine etwaige CO2 -Bepreisung der Abfallverbrennung nur europaweit einheitlich entschieden werden.

Dem Ökonomen Fritz Söllner zufolge ist der Ansatz der deutschen und europäischen Klimapolitik insgesamt "ein verfehlter". Mit ihren nationalen Reduktionszielen- und Anstrengungen könne das globale Problem des anthropogenen Klimawandels nicht gelöst werden. Die Reduktionsanstrengungen von Deutschland und der EU seien extrem und hätten angesichts des geringen Anteils von Deutschland beziehungsweise der EU an den weltweiten Treibhausgasemissionen keinen spürbaren Einfluss auf das Weltklima. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.02.25
Newsletterlauf: 27.03.25


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