Provisionsverbot noch nicht absehbar


Wohlverhaltensaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Versicherungsbereich
Im Mai 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei Kapital bildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht



Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen. Die Antwort enthält außerdem Angaben zur Wohlverhaltensaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Versicherungsbereich.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Mai 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei Kapital bildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht. Damit will die BaFin den Kunden nutzen von Versicherungsprodukten besser berücksichtigt wissen. Die BaFin hat auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht am 20. November 2024 eine erste Bilanz gezogen und weitere Schritte angekündigt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 04.02.25
Newsletterlauf: 27.03.25


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