Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Anwendung und Umsetzung des Digital Services Act: 703 Beschwerden über mögliche Verstöße gegen den DSA
Ziel der Gesetzgebung ist es, einen freien und fairen Wettbewerb im digitalen Sektor zu ermöglichen und ein sicheres Online-Umfeld für Nutzer digitaler Dienste und für Unternehmen zu schaffen
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/14432) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/14037) hervor.
In der Koordinierungsstelle konnten bislang 22,5 Planstellen besetzt werden. Neben Bonn seien einzelne Stellen an den Standorten Berlin und Mainz besetzt worden, heißt es in der Antwort weiter.
Die Bundesregierung schreibt, die Koordinierungsstelle habe bisher förmliche Verfahren der EU-Kommission gegen die Plattformen X (Verfahrenseröffnung am 18. Dezember 2023), TikTok (Verfahrenseröffnung am 19. Februar 2024) sowie AliExpress (Verfahrenseröffnung am 14. März 2024) unterstützt. Auch habe die Koordinierungsstelle der EU-Kommission im Rahmen einer Abfrage in der Working Group 4 "Online Market Places and Consumer Protection" des Europäischen Gremiums für digitale Dienste Informationen zu den sehr großen Online-Plattformen Temu und Shein übermittelt. Im Anschluss sei am 31. Oktober 2024 ein förmliches Verfahren nach Artikel 66 Absatz 1 des DSA eröffnet worden.
Darüber hinaus habe die Koordinierungsstelle die Digital Services Coordinators (DSC) anderer EU-Mitgliedstaaten bei Ermittlungen unterstützt. Unter anderem das belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation auf eine Informationsanfrage zu Telegram sowie den irischen DSC Coimisiún na Meán auf die Informationsanfrage durch regelmäßige Übersendung von entsprechenden Beschwerden zur Benennung einer Kontaktperson beziehungsweise zu Meldeverfahren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 04.02.25
Newsletterlauf: 27.03.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.