Abbau unnoetiger bürokratischer Hürden
Regierung verweist auf EU-Regulierung bei Verbriefungen
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bankensektors im Bereich der Verbriefungen
Fortschritte des Verbriefungsmarktes sind aus Sicht der Bundesregierung nur im Rahmen des anstehenden europäischen Prozesses zur Überarbeitung des europäischen Verbriefungsrahmenwerks realistisch. Dagegen hält sie eine übergreifende europäische Plattform mit europäischen Garantien für wenig sinnvoll, wie sie in einer Antwort (20/14634) auf eine Kleine Anfrage (20/14371) der FDP-Fraktion schreibt.
Hintergrund der Kleinen Anfrage war ein im vergangenen Jahr vom Bundesverband deutscher Banken und "True Sale International" erstellter Bericht zum Verbriefungsmarkt. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, unter anderem zu der in dem Bericht vorgeschlagenen Schaffung eines Verbriefungsgesetzes Stellung zu nehmen. Dazu schreibt die Regierung: "Wegen des bevorstehenden Endes der laufenden Legislaturperiode scheidet die Vorlage eines Gesetzentwurfs für ein deutsches Verbriefungsgesetz durch die gegenwärtige Bundesregierung jedenfalls aus zeitlichen Gründen aus."
Ferner verweist sie wiederholt darauf, dass der regulatorische Rahmen für Verbriefungen weitgehend durch EU-Recht vorgegeben ist. Deshalb komme es für den Abbau unnötiger bürokratischer Hürden maßgeblich auf den für dieses Jahr avisierten Legislativvorschlag der EU-Kommission zur Verbesserung der Verbriefungsrahmenwerks an. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 04.02.25
Newsletterlauf: 26.03.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.