Abbau unnoetiger bürokratischer Hürden
Regierung verweist auf EU-Regulierung bei Verbriefungen
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bankensektors im Bereich der Verbriefungen
Fortschritte des Verbriefungsmarktes sind aus Sicht der Bundesregierung nur im Rahmen des anstehenden europäischen Prozesses zur Überarbeitung des europäischen Verbriefungsrahmenwerks realistisch. Dagegen hält sie eine übergreifende europäische Plattform mit europäischen Garantien für wenig sinnvoll, wie sie in einer Antwort (20/14634) auf eine Kleine Anfrage (20/14371) der FDP-Fraktion schreibt.
Hintergrund der Kleinen Anfrage war ein im vergangenen Jahr vom Bundesverband deutscher Banken und "True Sale International" erstellter Bericht zum Verbriefungsmarkt. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, unter anderem zu der in dem Bericht vorgeschlagenen Schaffung eines Verbriefungsgesetzes Stellung zu nehmen. Dazu schreibt die Regierung: "Wegen des bevorstehenden Endes der laufenden Legislaturperiode scheidet die Vorlage eines Gesetzentwurfs für ein deutsches Verbriefungsgesetz durch die gegenwärtige Bundesregierung jedenfalls aus zeitlichen Gründen aus."
Ferner verweist sie wiederholt darauf, dass der regulatorische Rahmen für Verbriefungen weitgehend durch EU-Recht vorgegeben ist. Deshalb komme es für den Abbau unnötiger bürokratischer Hürden maßgeblich auf den für dieses Jahr avisierten Legislativvorschlag der EU-Kommission zur Verbesserung der Verbriefungsrahmenwerks an. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 04.02.25
Newsletterlauf: 26.03.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.