Arbeiten im Online- und Versandhandel
Arbeitsbedingungen im Versand- und Onlinehandel
Seit Jahren befindet sich der Versand- und Internet-Einzelhandel im Wachstum - Die Unternehmen in der Branche verzeichnen gigantische Umsatzsteigerungen
Von den im Jahr 2021 begonnenen 82.000 Arbeitsverhältnissen im Online- und Versandhandel sind rund 57 Prozent befristet gewesen. Das schreibt die Bundesregierung unter Bezug auf Daten der Bundesagentur für Arbeit in einer Antwort (20/5024) auf eine Kleine Anfrage (20/4793) der Fraktion Die Linke. Insgesamt sind demnach rund 184.000 Menschen in diesem Bereich tätig.
Das Medianentgelt in dieser Wirtschaftsklasse hat 2021 für Vollzeitbeschäftigte bei 2.854 Euro gelegen und knapp 30 Prozent der Beschäftigten erzielten ein Einkommen im unteren Entgeltbereich, also zu einem sogenannten Niedriglohn. Bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag das Medianentgelt bei 3.516 Euro und rund 18 Prozent arbeiteten für einen Niedriglohn. Wie die Regierung weiter ausführt, sind 2021 rund 1.800 Ausbildungsverträge im Bereich Online- und Versandhandel abgeschlossen worden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit Jahren befindet sich der Versand- und Internet-Einzelhandel im Wachstum. Die Unternehmen in der Branche verzeichnen gigantische Umsatzsteigerungen. Der Marktführer Amazon hat seinen Umsatz von 2011 bis 2021 weltweit fast verzehnfacht und in Deutschland immerhin mehr als verfünffacht. So beständig wie das Umsatzwachstum ist auch die Kritik an den Arbeitsbedingungen in den Versand- und Logistikzentren. Beschäftigte von Amazon berichten über unglaublichen Leistungsdruck und ständige Überwachung. Jeder Arbeitsschritt wird kontrolliert.
Die Situation verbessern könnte aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine stärkere Mitbestimmung der Beschäftigten und die Bindung an Tarifverträge. Die Regel in der Branche ist, dass einige der Großen Tarifverträge kategorisch ablehnen und sich kollektiven Vereinbarungen verweigern. Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild von den Arbeitsbedingungen im gesamten Versand- und Internet-Einzelhandel in den vergangenen Jahren machen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 29.03.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.