Arbeiten im Online- und Versandhandel
Arbeitsbedingungen im Versand- und Onlinehandel
Seit Jahren befindet sich der Versand- und Internet-Einzelhandel im Wachstum - Die Unternehmen in der Branche verzeichnen gigantische Umsatzsteigerungen
Von den im Jahr 2021 begonnenen 82.000 Arbeitsverhältnissen im Online- und Versandhandel sind rund 57 Prozent befristet gewesen. Das schreibt die Bundesregierung unter Bezug auf Daten der Bundesagentur für Arbeit in einer Antwort (20/5024) auf eine Kleine Anfrage (20/4793) der Fraktion Die Linke. Insgesamt sind demnach rund 184.000 Menschen in diesem Bereich tätig.
Das Medianentgelt in dieser Wirtschaftsklasse hat 2021 für Vollzeitbeschäftigte bei 2.854 Euro gelegen und knapp 30 Prozent der Beschäftigten erzielten ein Einkommen im unteren Entgeltbereich, also zu einem sogenannten Niedriglohn. Bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag das Medianentgelt bei 3.516 Euro und rund 18 Prozent arbeiteten für einen Niedriglohn. Wie die Regierung weiter ausführt, sind 2021 rund 1.800 Ausbildungsverträge im Bereich Online- und Versandhandel abgeschlossen worden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit Jahren befindet sich der Versand- und Internet-Einzelhandel im Wachstum. Die Unternehmen in der Branche verzeichnen gigantische Umsatzsteigerungen. Der Marktführer Amazon hat seinen Umsatz von 2011 bis 2021 weltweit fast verzehnfacht und in Deutschland immerhin mehr als verfünffacht. So beständig wie das Umsatzwachstum ist auch die Kritik an den Arbeitsbedingungen in den Versand- und Logistikzentren. Beschäftigte von Amazon berichten über unglaublichen Leistungsdruck und ständige Überwachung. Jeder Arbeitsschritt wird kontrolliert.
Die Situation verbessern könnte aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine stärkere Mitbestimmung der Beschäftigten und die Bindung an Tarifverträge. Die Regel in der Branche ist, dass einige der Großen Tarifverträge kategorisch ablehnen und sich kollektiven Vereinbarungen verweigern. Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild von den Arbeitsbedingungen im gesamten Versand- und Internet-Einzelhandel in den vergangenen Jahren machen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 29.03.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.