Geldwäscheverdachtsmeldungen


Rückstau bei Geldwäsche-Verdachtsmeldungen geringer
100.000 unbearbeitete Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit und FATF-Deutschlandprüfung



Seit Einrichtung einer Task Force bei der Financial Intelligence Unit (FIU), der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen des Zolls, ist der Rückstau bei der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen stark zurückgegangen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5191) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5125) berichtet, seien im Dezember 2022 100.963 Verdachtsmeldungen offen gewesen. Zum 1. Januar 2023 seien noch insgesamt 37.198 Verdachtsmeldungen zu bearbeiten gewesen.

Auf die Frage der Abgeordneten, warum die hohe Zahl offener Fälle nicht der Financial Action Task Force (FATF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für ihren turnusmäßigen Deutschland-Bericht mitgeteilt worden sei, heißt es in der Antwort, die Bearbeitungsrückstände seien dem Bundesministerium der Finanzen zum Stichtag für die Bereitstellung von Informationen an die FATF nicht bekannt gewesen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Seit vielen Jahren steht die Praxis der Geldwäschebekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland in der Kritik. Im Jahr 2010 stellte die Financial Action Task Force (FATF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem turnusmäßigen Deutschlandbericht gravierende Mängel bei der Umsetzung der gemeinsam (einschließlich der Bundesrepublik Deutschland) in der FATF vereinbarten Leitlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die FATF ist die für die Koordination der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige internationale Organisation mit Sitz in Paris, der Deutschland seit dem Jahr 1990 und derzeit insgesamt 39 Staaten angehören.

Der jüngste FATF-Bericht über Deutschland wurde am 25. August 2022 veröffentlicht. Hierin werden einzelne Fortschritte, ausdrücklich etwa der im Vergleich zur letzten Prüfung gesteigerte Personaleinsatz bei der FIU, festgestellt. Gleichzeitig werden weiterhin bestehende Defizite, v. a. in der Umsetzung der Geldwäschebekämpfung z. B. bei der Koordinierung zwischen Bund und Ländern, bemängelt.

Nicht eingeflossen in den Bericht ist offenbar der aktuelle massive Rückstau in der FIU bei der Weiterbearbeitung und Weiterleitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Dieser Rückstau war zwar in der FIU bereits früher bekannt, die FIU hat nach Aussagen der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen (BMF) Katja Hessel diesen Rückstau aber erst am 26. August 2022 an das BMF gemeldet, also genau einen Tag nach der offiziellen Veröffentlichung des Deutschlandberichts seitens der FATF. In diesen Bericht der FATF haben die
Bearbeitungsmissstände keinen Eingang gefunden, sondern dort ist lediglich von Bearbeitungsrückständen in den Jahren 2017 und 2018 zu lesen, als die Meldungen bei der FIU noch per Fax eingingen.

Öffentlich bekannt wurden die dramatischen Bearbeitungsrückstände der FIU erst am 24. Oktober 2022 durch eine Presseberichterstattung und ein am selben Tage von der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel an den Finanzausschuss übermitteltes Schreiben. In dem Schreiben heißt es: "Im Rahmen der turnusmäßigen Berichterstattung der FIU zum sogenannten Transformationsprozess […] hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstmals am 26. August 2022 darüber Kenntnis erlangt, dass im Zuge des Transformationsprozesses noch Verdachtsmeldungen in erheblichem
Umfang in die abschließende Bearbeitung zu überführen seien. Im Wege der daraufhin von BMF initiierten umfassenden Nachberichterstattung zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts […] hat die FIU zwischenzeitlich mitgeteilt, dass beginnend im Januar 2020 und danach monatlich kumulierend bis zum Stichtag 30. September 2022 insgesamt 100 963 Verdachtsmeldungen als risikorelevant mit unterschiedlichen Risikoprofilen ausgesteuert aber noch nicht weiter bearbeitet worden seien.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 25.01.23
Newsletterlauf: 30.03.23


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