EU-Eigenkapitalrichtlinie verschoben
EU-Richtlinienentwurf zur Reduzierung von steuerbedingten Verschuldungsanreizen
Anstehende Beratungen über andere EU-Steuerdossiers, die mit DEBRA in Verbindung stehen
Auf einer Sitzung des EU-Rates für Wirtschaft und Finanzen am 6. Dezember 2022 haben die EU-Mitgliedsländer auf Vorschlag der tschechischen Präsidentschaft entschieden, die Beratungen über den Richtlinienentwurf zur Festlegung von Vorschriften für einen Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen und für die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für Körperschaftsteuerzwecke (Debt Equity Bias Reduction Allowance - DEBRA) zu verschieben.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5119) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/4869) mit. Hintergrund der Verschiebung sind nach Angaben der Bundesregierung laufende oder noch anstehende Beratungen über andere EU-Steuerdossiers, die mit DEBRA in Verbindung stehen.
Auf die Frage nach möglichen staatlichen Einnahmeverlusten durch DEBRA antwortet die Regierung, die EU-Kommission gehe von einer aufkommensneutralen Wirkung aus. Über einzelne Regelungsvorschläge des Richtlinienentwurfs sei die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Auch über mögliche Wettbewerbseffekte könne noch nichts gesagt werden.
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die Unionsfraktion Zweifel geäußert, dass Unternehmen durch DEBRA bei steigenden ökonomischen Unsicherheiten stärker und widerstandsfähiger gegen externe Schocks gemacht werden könnten. Es sei unklar, ob eine Reduzierung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für eine Fremdkapitalfinanzierung nicht eher eine innovationshemmende Wirkung haben werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 28.03.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.