Compliance-Regeln der BaFin
Neue Regelungen zu privaten Finanzgeschäften in der BaFin
Private Finanzgeschäfte von BaFin-Beschäftigten
Beschäftigte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben im Jahr 2019 bei ihrer Dienststelle 8.479 private Finanzgeschäfte gemeldet und im Jahr darauf 18.093; 2021 waren es bis Ende Juli 5.158 gemeldete Finanzgeschäfte. Darunter waren in den jeweiligen Jahren 143, 334 und acht Finanzgeschäfte mit Bezug zum inzwischen insolventen Finanzdienstleister Wirecard.
Dies teilt die Bundesregierung unter Verweis auf Angaben der BaFin in ihrer Antwort (19/32006) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31794) mit. Außerdem gibt sie Auskunft über die Umsetzung der neuen, seit dem ersten Juli 2021 gültigen Compliance-Regeln der BaFin.
Vorbemerkung der Fragesteller
In einem offenen Brief hat sich der Personalrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an den Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Jörg Kukies gewandt und darin die neuen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften innerhalb der BaFin kritisiert. Der Personalrat bemängelt u. a. die Verhältnismäßigkeit der Regelungen, die dadurch entstehenden Probleme bei der Personalgewinnung sowie eine mangelnde Kompensation für die Einschränkungen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 25.08.21
Newsletterlauf: 16.11.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).