Compliance-Regeln der BaFin


Neue Regelungen zu privaten Finanzgeschäften in der BaFin
Private Finanzgeschäfte von BaFin-Beschäftigten

28. Juli 2025

Beschäftigte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben im Jahr 2019 bei ihrer Dienststelle 8.479 private Finanzgeschäfte gemeldet und im Jahr darauf 18.093; 2021 waren es bis Ende Juli 5.158 gemeldete Finanzgeschäfte. Darunter waren in den jeweiligen Jahren 143, 334 und acht Finanzgeschäfte mit Bezug zum inzwischen insolventen Finanzdienstleister Wirecard.

Dies teilt die Bundesregierung unter Verweis auf Angaben der BaFin in ihrer Antwort (19/32006) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31794) mit. Außerdem gibt sie Auskunft über die Umsetzung der neuen, seit dem ersten Juli 2021 gültigen Compliance-Regeln der BaFin.

Vorbemerkung der Fragesteller
In einem offenen Brief hat sich der Personalrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an den Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Jörg Kukies gewandt und darin die neuen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften innerhalb der BaFin kritisiert. Der Personalrat bemängelt u. a. die Verhältnismäßigkeit der Regelungen, die dadurch entstehenden Probleme bei der Personalgewinnung sowie eine mangelnde Kompensation für die Einschränkungen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 25.08.21
Newsletterlauf: 16.11.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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