Compliance-Regeln der BaFin
Neue Regelungen zu privaten Finanzgeschäften in der BaFin
Private Finanzgeschäfte von BaFin-Beschäftigten
Beschäftigte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben im Jahr 2019 bei ihrer Dienststelle 8.479 private Finanzgeschäfte gemeldet und im Jahr darauf 18.093; 2021 waren es bis Ende Juli 5.158 gemeldete Finanzgeschäfte. Darunter waren in den jeweiligen Jahren 143, 334 und acht Finanzgeschäfte mit Bezug zum inzwischen insolventen Finanzdienstleister Wirecard.
Dies teilt die Bundesregierung unter Verweis auf Angaben der BaFin in ihrer Antwort (19/32006) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31794) mit. Außerdem gibt sie Auskunft über die Umsetzung der neuen, seit dem ersten Juli 2021 gültigen Compliance-Regeln der BaFin.
Vorbemerkung der Fragesteller
In einem offenen Brief hat sich der Personalrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an den Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Jörg Kukies gewandt und darin die neuen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften innerhalb der BaFin kritisiert. Der Personalrat bemängelt u. a. die Verhältnismäßigkeit der Regelungen, die dadurch entstehenden Probleme bei der Personalgewinnung sowie eine mangelnde Kompensation für die Einschränkungen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 25.08.21
Newsletterlauf: 16.11.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.