Kriminalität, Korruption, Steuerhinterziehung
Grenzüberschreitende Geldwäsche mittels Bargeld nimmt zu
Bargeldkontrolle und Geldwäschebekämpfung bei Zoll und Bundesbank zwischen 2018 und 2021
Der Zoll hat seit 2018 eine stark wachsende Zahl von grenzüberschreitenden Bargeldtransporten mit Verdacht auf Geldwäsche festgestellt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31976) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31786). Dagegen ist die Zahl der Verdachtsmeldungen bei Bargeldeinzahlungen in Deutschland gesunken, wie aus der Antwort hervorgeht.
Vorbemerkung der Fragesteller
Bargeld spielt eine wichtige Rolle bei der Geldwäsche, wie unter anderem die Europäische Polizeibehörde Europol unterstreicht. Auch eine kürzlich erschienene Studie von Transparency International betont die Wichtigkeit von Bargeld bei der Einspeisung von Erträgen aus organisierter Kriminalität, Korruption oder Steuerhinterziehung.
Das geschätzte Volumen von jährlich "gewaschenen" Geldern wird in Deutschland auf 100 Mrd. Euro beziffert. Dabei wird Bargeld oft über Grenzen hinweg transportiert. Der Zoll ist u. a. für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Bargeldmitteltransports zuständig. Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Bargeldkontrolle und Geldwäsche bei Zoll und Bundesbank" (Bundestagsdrucksache 19/7708) zeigt, dass zwischen 2010 und 2018 der Zoll jährlich in weniger als 200 Fällen (meist deutlich unter 1 Prozent der Fälle einer Barmittelanmeldung) Bargeld beim Grenzübertritt aufgrund von Verdachtsmomenten für eine deliktische Herkunft vorläufig sichergestellt hat.
Derzeit geplante Regelungen der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung umfassen auch eine Kontrolle von Bargeld, insbesonderedie Einführung einer EU-weiten Obergrenze für Bargeldzahlungen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 25.08.21
Newsletterlauf: 16.11.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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