IT-Security im deutschen & europäischen Bankwesen


In den vergangenen Jahren sind sowohl das Bankenwesen als auch die Finanzmarktinfrastrukturen zunehmend digitaler geworden
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung stützen sich Banken und Kreditinstitute immer stärker auf IT-Systeme und eine digitale Datenverarbeitung




Auskunft über ihre Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit von Finanzinstituten gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/31673) auf eine Kleine Anfrage (19/31372) der FDP-Fraktion. Sie führt aus, welche Vorschriften es hierzu gibt und wie die Aufsichtsbehörden ihre Einhaltung kontrollieren. Zudem berichtet die Regierung von täglich mehreren tausend unerlaubten Zugriffsversuchen sowie Angriffen mit Schadsoftware auf die Bundesbank.

Vorbemerkung der Fragesteller
In den vergangenen Jahren sind sowohl das Bankenwesen als auch die Finanzmarktinfrastrukturen zunehmend digitaler geworden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung stützen sich Banken und Kreditinstitute immer stärker auf IT-Systeme und eine digitale Datenverarbeitung. Hierdurch entstehen signifikante Effizienzvorteile, die eine schnellere Bearbeitung komplexer Vorgänge ermöglichen, bürokratischen Aufwand verringern und den Finanzsektor der Europäischen Union im globalen Wettbewerb stärken.

Mit dem Ausbau der Digitalisierung im Finanzsektor geht auch ein erhöhtes Risiko für IT-Störungen und Cyberangriffe einher, weshalb vorhandene Risiken nach Ansicht der Fragesteller genau beobachtet und Gegenmaßnahmen geprüft und ggf. eingeleitet werden müssen. Aus diesem Grund möchten sich die Fragestellenden über die Risiken von IT-Störungen und Cyberangriffen informieren, um sich ein sachgerechtes aktuelles Bild der aktuellen Sicherheitssituation im deutschen und europäischen Bankwesen – auch vor dem Hintergrund des im Zuge der Corona-Pandemie zu beobachtenden Digitalisierungsschubs im Finanzsektor – zu erhalten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 01.08.21
Newsletterlauf: 03.11.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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