IT-Security im deutschen & europäischen Bankwesen


In den vergangenen Jahren sind sowohl das Bankenwesen als auch die Finanzmarktinfrastrukturen zunehmend digitaler geworden
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung stützen sich Banken und Kreditinstitute immer stärker auf IT-Systeme und eine digitale Datenverarbeitung




Auskunft über ihre Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit von Finanzinstituten gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/31673) auf eine Kleine Anfrage (19/31372) der FDP-Fraktion. Sie führt aus, welche Vorschriften es hierzu gibt und wie die Aufsichtsbehörden ihre Einhaltung kontrollieren. Zudem berichtet die Regierung von täglich mehreren tausend unerlaubten Zugriffsversuchen sowie Angriffen mit Schadsoftware auf die Bundesbank.

Vorbemerkung der Fragesteller
In den vergangenen Jahren sind sowohl das Bankenwesen als auch die Finanzmarktinfrastrukturen zunehmend digitaler geworden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung stützen sich Banken und Kreditinstitute immer stärker auf IT-Systeme und eine digitale Datenverarbeitung. Hierdurch entstehen signifikante Effizienzvorteile, die eine schnellere Bearbeitung komplexer Vorgänge ermöglichen, bürokratischen Aufwand verringern und den Finanzsektor der Europäischen Union im globalen Wettbewerb stärken.

Mit dem Ausbau der Digitalisierung im Finanzsektor geht auch ein erhöhtes Risiko für IT-Störungen und Cyberangriffe einher, weshalb vorhandene Risiken nach Ansicht der Fragesteller genau beobachtet und Gegenmaßnahmen geprüft und ggf. eingeleitet werden müssen. Aus diesem Grund möchten sich die Fragestellenden über die Risiken von IT-Störungen und Cyberangriffen informieren, um sich ein sachgerechtes aktuelles Bild der aktuellen Sicherheitssituation im deutschen und europäischen Bankwesen – auch vor dem Hintergrund des im Zuge der Corona-Pandemie zu beobachtenden Digitalisierungsschubs im Finanzsektor – zu erhalten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 01.08.21
Newsletterlauf: 03.11.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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