Nachfrage der FDP zum Rating der Greensill Bank
Reaktionen der Bundesregierung auf das Rating der Greensill Bank AG
Welche Vorteile bot das Rating für die Greensill Bank qua Gesetz, sei es in der Versicherungs- oder Finanzwirtschaft?
Um das Rating der inzwischen insolventen Greensill Bank geht es in einer Kleinen Anfrage (19/31697) der FDP-Fraktion. Sie bezieht sich darin auf die Antwort der Bundesregierung (19/30891) auf eine frühere Anfrage, in der die Bundesregierung erklärt hatte, rückblickend könnten Interessenkonflikte zwischen der Scope Group und der Greensill Bank nicht ausgeschlossen werden.
Nun fordern die Abgeordnete weitere Informationen zu dem Vorgang. Ein Unternehmen der Scope Group hatte der Greensill Bank ein gutes Kreditrating ausgestellt, ein anderes die Bank beraten, wie aus der Anfrage hervorgeht. Bei der Greensill Bank hatte mehrere deutsche Kommunen wegen hoher Zinszusagen Geld angelegt.
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Aufsichtsratschef der Greensill Bank war gleichzeitig Mitglied im Advisory Board von Scope. Noch im September 2019 erteilte die Scope Ratings GmbH (Scope) der Greensill Bank AG (Greensill Bank) ein "Issuer Rating” von A-. Im März 2021 stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank.
Das Amtsgericht Bremen hat daraufhin am 16. März 2021 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt. Am selben Tag stellte die BaFin den Entschädigungsfall für die Greensill Bank fest, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 01.08.21
Newsletterlauf: 03.11.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.