Geldwäscheverdacht beim Wirecard-Komplex


Offene Fragen zu Geldwäscheverdachtsmeldungen beim Wirecard-Komplex
Warum die FIU beim Bekanntwerden von Verdachtsfällen keine Sofortmaßnahmen ergriffen hat




Die Bundesregierung hat den aktuellen Stand der Ermittlungen wegen Verdachtsfällen der Geldwäsche im Zusammenhang mit dem insolventen Finanzdienstleister Wirecard veröffentlicht. In ihrer Antwort (19/31578) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31304) schreibt sie von 197 Verdachtsmeldungen, welche die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit FIU) zum Stichtag 28. Juni 2021 als relevant bewertet hat. Davon seien 169 an das zuständige Bayerische Landeskriminalamt abgegeben worden. Zu den Verdachtsmeldungen kämen noch 141 weitere Informationen.

Auf die Frage der Abgeordneten, warum die FIU beim Bekanntwerden von Verdachtsfällen keine Sofortmaßnahmen ergriffen habe, verweist die Regierung darauf, dass in den meisten Fällen die Transaktionen bereits abgeschlossen gewesen und daher keine Sofortmaßnahmen mehr möglich gewesen seien. Lediglich in 19 Fällen seien noch nicht ausgeführte Transaktionen Gegenstand von Verdachtsmeldungen gewesen.

In all diesen Fällen habe aber jeweils so zeitnah ein Zusammenhang mit einer Straftat festgestellt werden können, dass "eine unverzügliche Abgabe an die zuständige Strafverfolgungsbehörde erfolgen konnte" und dieser ausreichend Zeit geblieben sei, "strafprozessual vermögenssichernde Maßnahmen zu ergreifen". Eine Sofortmaßnahme der FIU sei daher in diesen Fällen nicht erforderlich gewesen.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Der Financial Intelligence Unit (FIU), die nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center 2001 geschaffen wurde, um Geldwäsche, organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus stärker zu bekämpfen, obliegt die Aufgabe, Verdachtsmeldungen zu filtern und werthaltige Fälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Insbesondere im Hinblick auf die Aufarbeitung des Wirecard-Skandals musste die FIU ihre Analyseaufgaben darstellen. Im Laufe der Aufarbeitung musste die Anzahl der werthaltigen Verdachtsmeldungen und Informationen, die der FIU seit Monaten und zum Teil seit Jahren vorlagen, nach oben korrigiert werden, und die FIU musste sich immer wieder wegen Versäumnissen bei ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Analysearbeit kritisieren lassen.

Die Fragestellenden möchten sich vor diesem Hintergrund nach den Verdachtsmeldungen und Informationen erkundigen (aktueller Stand), die einen Bezug zu den aktuellen Vorwürfen gegenüber Wirecard aufweisen und für deren Aufbereitung die FIU, die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen zugeordnet ist, nunmehr Monate Zeit hatte.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 01.08.21
Newsletterlauf: 02.11.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen