Marktkonzentration bei Ticketverkäufen


Wettbewerb auf dem Markt für Ticketverkäufe
Der Markt für Ticketverkäufe wird in Deutschland von der Firma CTS Eventim AG & Co. KGaA dominiert




Die Wettbewerbssituation auf dem Markt für Ticketverkäufe ist Thema der Antwort (19/4183) der Deutsche Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3899) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin bekräftigt die Bundesregierung die marktbeherrschende Stellung des Unternehmen CTS Eventim auf dem bundesweiten Markt für Ticketsystemdienstleistungen - also bei den Diensten für Veranstalter, mit deren Hilfe diese Tickets vertreiben können.

Ob CTS Eventim auch beim weiterführenden Verkauf von Tickets an Endkunden den Markt dominiert, habe das Bundeskartellamt nicht entschieden. Zur Bewertung, ob die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten ausreichen, um Wettbewerb in der Branche sicherzustellen, verweist die Bundesregierung auf neu eingeführte Kriterien, die nun erstmals angewendet würden. "Insofern erscheint es verfrüht, bereits jetzt eine Bewertung vorzunehmen, ob die neuen Kriterien es ermöglichen, effektiv gegen wettbewerbsbeschränkendes Verhalten einer digitalen Plattform einzuschreiten."

Vorbemerkung der Fragesteller
Der Markt für Ticketverkäufe wird in Deutschland von der Firma CTS Eventim AG & Co. KGaA dominiert. Die Monopolkommission stellt in ihrem XXII. Hauptgutachten fest, dass Eventim, je nach Berechnung, 50 bis 70 Prozent der Marktanteile in dem Markt hat. Das Unternehmen war in der Vergangenheit auch immer wieder ein Fall für das Kartellamt. So hat das Bundeskartellamt 2017 sowohl die Fusion mit der Konzertagentur FourArtists untersagt, als auch Exklusivvereinbarungen mit Vorverkaufsstellen und Veranstaltern von Live-Konzerten und Festivals.

Neben dem Bundeskartellamt sind auch Verbraucherschützer gegen das Unternehmen vorgegangen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte sechs Ticketverkäufer abgemahnt und vor Gericht einen Sieg gegen Eventim erreicht. Dem Unternehmen wurde es verboten, Gebühren von Kundinnen und Kunden zu erheben, wenn diese ihre Tickets selbst ausdrucken wollten.

Der Markt für Veranstaltungstickets in Deutschland ist groß. Bei einer Umfrage von IfD Allensbach gaben hochgerechnet rund 65 Millionen Deutsche 2017 an, mindestens gelegentlich Konzerte und Musikveranstaltungen zu besuchen. Das spiegelt sich auch bei der Anzahl der verkauften Tickets wider. Nach Angaben des Marktforschungsinstituts GfK wurden 113,5 Millionen Tickets in Deutschland für Veranstaltungen 2017 verkauft, bei einem durchschnittlichen Preis von rund 44 Euro pro Ticket. Mit rund 40 Prozent wurden die meisten Tickets über das Internet verkauft. Die vermehrten Aktivitäten des Bundeskartellamts sowie Klagen von Wettbewerbern deuten darauf hin, dass es auf dem Markt für Ticketverkäufe eine bedenkliche Konzentration von Marktmacht geben könnte.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 09.11.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen