Banken und Staatsanleihen
Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen
Anders als die meisten Wertpapiere müssen Staatsanleihen von Banken nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden
Die Hinterlegung von Eigenkapital für von Banken gehaltene Staatsanleihen macht die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (19/4220). So wollen die Abgeordneten erfahren, wie hoch das Volumen der von Deutschland und den anderen EU-Mitgliedern herausgegebenen Staatsanleihen ist und wie hoch der Anteil der von Banken gehaltenen Anleihen ist.
Wie die Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreibt, müssen Staatsanleihen anders als andere Wertpapiere von den Banken nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden. Die Bundesregierung soll angeben, ob sie für eine Entprivilegierung der Staatsanleihen einzutreten bereit ist und mitteilen, wie viel zusätzliches Eigenkapital Banken für den Fall einer Entprivilegierung aufbringen müssten.
Vorbemerkung der Fragesteller
Anders als die meisten Wertpapiere müssen Staatsanleihen von Banken nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden. Dadurch werden sie zwar als Anlageform für Banken attraktiv, es ergibt sich allerdings hieraus auch eine wechselseitige Abhängigkeit von Staaten und Banken (sog. Staaten-Banken-Nexus). Reformüberlegungen, dass Banken zukünftig auch Staatsanleihen mit Eigenkapital unterlegen müssen (sog. Entprivilegierung), wurden im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht besprochen, bis jetzt jedoch nicht umgesetzt..
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 12.11.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.