Neue Pflichten bei Kryptowährungen
Standards und rechtliche Einordnung von Kryptowährungen und ICOs
Verbesserung der Geldwäscheprävention
Beim Umtausch von sogenannten Kryptowährungen sollen neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6975) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6427) mit. Zur Verbesserung der Geldwäscheprävention sehe die Richtlinie (EU) 2018/843 (Änderungsrichtlinie der Vierten Geldwäsche-Richtlinie) vor, dass Dienstleister, die virtuelle Währungen umtauschen, bestimmte geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten hätten.
Dies gelte auch für Anbieter von elektronischen Geldbörsen. Die Vorgaben seien bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen. Die Umsetzung werde derzeit vorbereitet, teilt die Bundesregierung mit.
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Felix Hufeld gab am 28. Oktober 2018 ein Interview im Handelsblatt über Standards und die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen und virtuellen Börsengängen sog. ICOs (Initial Coin Offerings). Er sprach sich u. a. dafür aus, dass Kryptowährungen künftig als Rechnungseinheiten im finanzregulatorischen Sinne eingestuft werden müssen, um sie verwaltungstechnisch beaufsichtigen zu können. Allgemein vertrat Felix Hufeld die Auffassung, dass es weiterer gesetzlicher Regelungen bedarf, um die Finanzregulierung rund um Kryptowährungen und ICOs zukunftsfest zu machen.
eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 11.03.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.