Zwei weitere Steuergestaltungsfälle
Cum-Ex: Internationale Aspekte und juristische Aufarbeitung
Kapitalertragsteuererstattungen erwirkt
Im Juli 2017 und im November 2018 sind zwei weitere Fälle von Steuergestaltungen im Rahmen von Kapitalertragsteuer-Erstattungen bekannt geworden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7006) auf eine Kleine Anfrage (19/6358) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6358) mit. Im Juli 2017 habe es sich um einen Verstoß gegen die Melde- und Abführungspflicht der Kapitalertragsteuer durch Nutzung einer als Vehikel genutzten gemeinnützigen Körperschaft gehandelt.
Zum Ausschluss dieser Möglichkeit erfolgte eine Gesetzesänderung. Im November 2018 sei der Verstoß gegen US-amerikanische Handelsregelungen zur Ausgabe von sogenannten Pre-Release-ADRs (Hinterlegungsscheine für ausländische Aktien) bekannt geworden. Damit hätten möglicherweise unberechtigte Steuererstattungen generiert werden sollen. Zum Ausschluss dieser Möglichkeit wurde zunächst das Datenträgerverfahren für ADRs ausgesetzt. Außerdem erfolgte ein Schreiben des Ministeriums zur Erteilung von Steuerbescheinigungen für ADRs. Die Bundesregierung erklärt in der Antwort, es lägen nach wie vor keine Hinweise vor, dass nach den ergriffenen gesetzlichen Maßnahmen noch Cum/Ex- beziehungsweise Cum/Cum-Geschäfte praktiziert würden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte bezeichnen Fälle, in denen Anlegerinnen und Anleger eine Erstattung der Kapitalertragsteuer durch Leerverkäufe um den Dividendenstichtag herum erreichen konnten, obwohl sie keine Kapitalertragsteuer abgeführt hatten. Bei Cum-Cum-Geschäften wurden unter Einbeziehung ausländischer Steuerpflichtiger in Fällen Kapitalertragsteuererstattungen erwirkt, die eigentlich keine Erstattungsmöglichkeit vorsehen. Beide Geschäfte führten zu massiven fiskalischen Schäden und waren bereits Gegenstand umfassender Diskussion im Deutschen Bundestag (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12700, Bericht des entsprechenden Untersuchungsausschusses inklusive Minderheitsvoten der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Nach kürzlich veröffentlichten Presseberichten im Rahmen der sogenannten Cum-Ex-Files ist das internationale Ausmaß der in Deutschland seit Jahren diskutierten Geschäfte weitaus größer als bisher bekannt. Experten sprechen vom "größten Steuerraub in der Geschichte Europas" (Christoph Spengel, Universität Mannheim). Neben Deutschland scheinen mindestens Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Dänemark, Belgien, Österreich, Finnland, Norwegen und die Schweiz betroffen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 14.03.19
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>