Auswertung von Datenleaks


Auswertung von Steuerleaks durch das Bundeskriminalamt
Im Zuge der bislang geführten Ermittlungsverfahren wurden den Angaben zufolge bisher Vermögenswerte in Höhe von zirka 4,5 Millionen Euro vorläufig gesichert



Über die Auswertung sogenannter (Daten-)Leaks durch das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7022) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6730). Danach ist es dem BKA gelungen, sich als einzige Polizeibehörde weltweit in den Besitz verschiedener Datenbestände zu bringen, die der Öffentlichkeit als "Panama Papers", "Offshore-Leaks", "Swiss Leaks", "Paradise Papers", "Bahamas Leaks" und "Zypern Leaks" bekannt sind. Als Polizeibehörde nutze das BKA die Daten ausschließlich innerhalb seiner Zuständigkeit zum Zwecke der Strafverfolgung. Schon die Erlangung der Datenbestände durch das BKA habe eine effektive Verfolgung von Straftaten, die anderenfalls nicht hätten aufgeklärt werden können, zum Ziel gehabt.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, zeigen die Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Steuerkriminalität sowie die Erkenntnisse aus den bisherigen Auswertungen der Datenbestände, "dass mit einem Verschleierungskonstrukt zur wirtschaftlichen Berechtigung versehene Off-Shore-Gesellschaften vornehmlich kriminellen Zwecken zur Umgehung der Rechtsordnung dienen". Solche Konstrukte würden häufig als Werkzeug zur Begehung von Geldwäsche und anderen Wirtschaftsstraftaten und Steuerhinterziehung eingesetzt. Soweit die Datenbestände Aufschluss über Steuerstraftaten geben, würden diese von den zuständigen Behörden aufbereitet und verfolgt. Dass so auch noch Steuernachforderungen geltend gemacht werden können, sei ein "wünschenswerter Nebeneffekt der Auswertung der Datenbestände".

Im Zuge der bislang geführten Ermittlungsverfahren wurden den Angaben zufolge bisher Vermögenswerte in Höhe von zirka 4,5 Millionen Euro vorläufig gesichert. Rückmeldungen der Steuerbehörden ergaben laut Vorlage bislang ein steuerliches Mehrergebnis von mehr als drei Millionen Euro.

Laut Vorlage ist die technische Aufbereitung aller Daten noch nicht abgeschlossen und die Auswertung der technisch aufbereiteten Datenbestände dauert an. Überprüfungen im Rahmen der Ermittlungsverfahren, Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren würden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Auswertung dieser umfangreichen und unstrukturierten Datenbestände mit den verschiedensten Dateiformaten stelle eine besondere Herausforderung hinsichtlich einer zielgerichteten Auswertung unter Zuhilfenahme moderner IT-Unterstützung dar. Dies beziehe sich auch auf die weiteren Datenbestände, "mit deren Auswertung voraussichtlich Anfang 2019 begonnen werden kann". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 14.03.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen