Bankenfonds reicht eventuell nicht


Die Pläne der Deutschen Bundesregierung zur Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Einführung zweier neuer Instrumente: Backstop für den Bankenabwicklungsfonds SRF und eine vorsorglichen Kreditlinie



Der europäische Bankenabwicklungsfonds SRF kann in bestimmten Situationen eventuell über nicht ausreichende Mittel verfügen. Dies gelte besonders in der Aufbauphase, aber auch darüber hinaus, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/6772) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6319).

"Aus Sicht der Bundesregierung ist eine Letztsicherung als letztes Mittel erforderlich für den Fall, dass der SRF nicht oder nicht ausreichend befüllt ist und außerordentliche, nachträglich zu erhebende Bankenbeiträge nicht rechtzeitig in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen", heißt es in der Antwort. Der Abwicklungsfonds soll eine Größe von 59,8 bis 71,3 Milliarden Euro haben

Vorbemerkung der Fragesteller
Derzeit finden in den Brüsseler Ratsgremien umfassende Beratungen zu einer Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) statt. Dabei geht es vor allem um die Einführung zweier neuer Instrumente: einer sog. Letztsicherung (backstop) für den Bankenabwicklungsfonds SRF und einer vorsorglichen Kreditlinie.

Diese soll in zwei Varianten vorliegen und auf bislang schon im ESM-Vertrag verankerten, aber noch nie genutzten Vorläufer-Instrumenten aufbauen, der vorsorglichen bedingten Kreditlinie (PCCL) und der Kreditlinie mit erweiterten Bedingungen (ECCL) (Artikel 14 ESM-Vertrag i. V. m. Artikel 2 Leitlinie für eine vorsorgliche Finanzhilfe). Gemeinsames Ziel der Reformbemühungen ist es, das ESM-Kapital von knapp 705 Mrd. Euro leichter verfügbar zu machen als bei herkömmlichen ESM-Vollprogrammen – sei es zur Abwicklung maroder Banken, sei es zur Unterstützung grundsätzlich solventer und liquider Mitgliedstaaten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 15.03.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen