Bankenfonds reicht eventuell nicht
Die Pläne der Deutschen Bundesregierung zur Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Einführung zweier neuer Instrumente: Backstop für den Bankenabwicklungsfonds SRF und eine vorsorglichen Kreditlinie
Der europäische Bankenabwicklungsfonds SRF kann in bestimmten Situationen eventuell über nicht ausreichende Mittel verfügen. Dies gelte besonders in der Aufbauphase, aber auch darüber hinaus, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/6772) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6319).
"Aus Sicht der Bundesregierung ist eine Letztsicherung als letztes Mittel erforderlich für den Fall, dass der SRF nicht oder nicht ausreichend befüllt ist und außerordentliche, nachträglich zu erhebende Bankenbeiträge nicht rechtzeitig in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen", heißt es in der Antwort. Der Abwicklungsfonds soll eine Größe von 59,8 bis 71,3 Milliarden Euro haben
Vorbemerkung der Fragesteller
Derzeit finden in den Brüsseler Ratsgremien umfassende Beratungen zu einer Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) statt. Dabei geht es vor allem um die Einführung zweier neuer Instrumente: einer sog. Letztsicherung (backstop) für den Bankenabwicklungsfonds SRF und einer vorsorglichen Kreditlinie.
Diese soll in zwei Varianten vorliegen und auf bislang schon im ESM-Vertrag verankerten, aber noch nie genutzten Vorläufer-Instrumenten aufbauen, der vorsorglichen bedingten Kreditlinie (PCCL) und der Kreditlinie mit erweiterten Bedingungen (ECCL) (Artikel 14 ESM-Vertrag i. V. m. Artikel 2 Leitlinie für eine vorsorgliche Finanzhilfe). Gemeinsames Ziel der Reformbemühungen ist es, das ESM-Kapital von knapp 705 Mrd. Euro leichter verfügbar zu machen als bei herkömmlichen ESM-Vollprogrammen – sei es zur Abwicklung maroder Banken, sei es zur Unterstützung grundsätzlich solventer und liquider Mitgliedstaaten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 15.03.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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