Keine Haftung für fremde Staatsschulden
Italien und die Maastrichtkriterien zum Euro
Wie bewertet die Deutsche Bundesregierung die Auswirkungen des nach den in der Vorbemerkung der Fragsteller genannten Presseberichten zu erwartenden Euro-Austritts Italiens im Hinblick auf die weitere Stabilität und Zukunft der Eurozone?
Eine Haftung für Staatsschulden anderer EU-Mitglieder ist ausgeschlossen. Dies schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3012) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/2831). Darin erklärt die Deutsche Bundesregierung: "Es gilt Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wonach es der Europäischen Union ebenso wie den Mitgliedstaaten verboten ist, für Verbindlichkeiten eines anderen EU-Mitgliedstaates zu haften."
Auf die Frage nach den Auswirkungen eines möglichen Euro-Austritts von Italien antwortet die Bundesregierung, sie beteilige sich nicht an Spekulationen über den Austritt von Mitgliedstaaten aus dem Euroraum. Die AfD-Fraktion hatte in der Vorbemerkung auf die hohe Staatsverschuldung Italiens von 132,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verwiesen, wodurch sich die Frage einer weiteren Mitgliedschaft des Landes in der Euro-Währungsunion stelle. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 09.07.18
Newsletterlauf: 14.08.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.