Anwaltschaftliches Gesellschaftsrecht


Thema: Modernisierung des anwaltschaftlichen Gesellschaftsrechts
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, in der Bundesrechtsanwaltsordnung rechtsformneutral soweit wie möglich einheitliche Regelungen für alle – auch ausländische – Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen



Das anwaltliche Gesellschaftsrecht erfährt von mehreren Seiten Reformanstöße. Insgesamt zeichnet sich ab, dass das anwaltliche Gesellschaftsrecht eine Modernisierungbraucht, um den Anforderungen einer sich verändernden Welt gerecht zu werden.

Die Deutsche Bundesregierung teilt grundsätzlich die Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer, dass im Recht der Berufsausübungsgesellschaften Reformbedarf besteht.

Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (19/3014) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2638) zum Thema Modernisierung des anwaltschaftlichen Gesellschaftsrechts. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte für alle anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften an dem Prinzip der personalen Verantwortung der einzelnen Berufsträger festgehalten werden.

Ob und in welchem Umfang daneben Berufsausübungsgesellschaften selbst Träger von Berufspflichten und Adressat berufsrechtlicher Sanktionen sein sollen und ob eine berufsrechtliche Zulassung und eine Kammermitgliedschaft von solcher Gesellschaften begründet werden sollen, werde geprüft. Zum Vorschlag einer Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für europäische Rechtsanwälte, europäische Berufsausübungsgesellschaften sowie nichtanwaltliche Rechtsdienstleister aus den Mitgliedstaaten der EU schreibt die Bundesregierung, diese könnten bereits nach geltendem Recht in Deutschland tätig sein.

Ob es im Einzelfall Beschränkungen gibt, die aufgehoben oder geändert werden können, und ob und welche weiteren Regelungen erforderlich sind, um die Einhaltung des Berufsrechts sicherzustellen, werde die Bundesregierung prüfen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 09.07.18
Newsletterlauf: 14.08.18


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