Informationstechnik im Sicherheitsbereich


Zentralstelle, die "Techniken für die Überwachung des Internets und von Messenger-Diensten entwickeln soll
Bestehende gesetzliche Befugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes blieben unberührt, neue Befugnisse würden nicht geschaffen



Um Überlegungen zur Einrichtung einer "Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich" (Zitis) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9311) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9186). Darin schrieben die Abgeordneten, dass die Bundesregierung einem Zeitungsbericht zufolge die Einrichtung einer Zentralstelle plane, die "Techniken für die Überwachung des Internets und von Messenger-Diensten entwickeln soll". Dort "sollten bis zu 400 Mitarbeiter Techniken entwickeln, mit denen Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste in die Lage versetzt werden sollen, in der Telekommunikation verwendete Verschlüsselungstechniken zu überwinden", heißt es in der Kleinen Anfrage weiter.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, gibt es im Bundesinnenministerium (BMI) Überlegungen, wie die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden besser als bisher in die Lage versetzt werden können, ihre bestehenden gesetzlichen Befugnisse effektiver nutzen zu können. Hierbei gehe es um eine Anpassung der technischen Fähigkeiten an die aktuellen Herausforderungen der Kommunikationswelt.

Die Überlegungen schließen laut Vorlage "die Möglichkeit einer Zentralisierung dieser Aufgaben ein". Als Schwerpunkte würden Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik gesehen. Bestehende gesetzliche Befugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes blieben unberührt, neue Befugnisse würden nicht geschaffen. "Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Antwort weiter.

Zur Frage nach der organisatorischen Einbindung schreibt die Regierung, es gebe Überlegungen, Zitis als unselbständige Stelle im Geschäftsbereich des BMI einzurichten. Wie aus der Vorlage ferner hervorgeht, sehen die Planungen einen sukzessiven Aufbau vor. Insgesamt werde "von einem Personalansatz von 400 Plan-/Stellen ausgegangen". Mit Blick auf die Kosten für die personelle und sachliche Ausstattung verweist die Regierung darauf, dass im Regierungsentwurf zum Haushalt 2017 "60 Plan-/Stellen nebst Personalausgaben sowie Sachmittel in Höhe von zehn Millionen Euro" veranschlagt seien. Die Ausführung stehe "unter dem Vorbehalt der Ermächtigung durch den Haushaltsgesetzgeber". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 21.09.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen