Einflussnahme auf Politik durch Studien


Möglichkeiten der verdeckten Einflussnahme von Lobbyisten auf politische Entscheidungen durch wissenschaftliche Studien
Die Bundesregierung steht einer Veröffentlichung von Studien und Gutachten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, grundsätzlich positiv gegenüber




Die Deutsche Bundesregierung und ihr nachgeordneter Bereich informieren sich im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung durch unterschiedlichste Quellen, darunter zahlreiche Papiere und Studien, sowie Gespräche mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Grundsätzlich fließen in die politische Entscheidungsfindung regelmäßig zahlreiche Faktoren ein, die sich im Nachhinein nicht entflechten lassen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Studien und anderer Dokumente, die zum Ausbau des Wissens der Bundesregierung über ein Fachthema dienen, besteht nicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12710) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/11760). Die Linke hatte angeführt, dass in letzter Zeit über die Möglichkeiten der verdeckten Einflussnahme von Lobbyisten auf politische Entscheidungen durch wissenschaftliche Studien berichtet worden sei. Lobbyisten würden danach gezielt Studien mit bestimmten Ergebnissen oder bestimmte Ausrichtungen und Fragestellungen in Auftrag geben, die im Ergebnis zur Beeinflussung von Politik führen können.

Es sei weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen, schreibt die Bundesregierung. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden. Soweit Studien in besonderem Maße in die Gesetzgebung eingeflossen seien, würden diese in der Begründung des Regierungsentwurfs erwähnt.

Die Bundesregierung steht einer Veröffentlichung von Studien und Gutachten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, grundsätzlich positiv gegenüber. In einer Vielzahl von Fällen sei die Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Studien und Gutachten gängige Praxis. Die im Rahmen der Ressortforschung durch Studien, Gutachten oder erstellten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse würden grundsätzlich veröffentlicht. Allerdings werde von einer Veröffentlichung in den Fällen abgesehen, in denen öffentliche oder private Interessen geschützt werden müssen. Dies gelte insbesondere im Falle der Verwendung nicht-öffentlicher Daten.

Bei den Studien, die nicht aus öffentlichen Mittel finanziert wurden, wirke die Bundesregierung nicht aktiv auf deren Veröffentlichung hin. Die in Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) niedergelegte Wissenschaftsfreiheit garantiere Wissenschaftlern die Entscheidungsfreiheit bei der Verbreitung ihrer Ergebnisse. Eine staatliche Einflussnahme erscheine der Bundesregierung daher nicht angemessen.

Die Bundesregierung erhebe den Anspruch, ihr Handeln auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten auf dem aktuellen Stand der Forschung zu stützen und dabei die Forschungsleistungen an wissenschaftlichen Qualitätskriterien zu messen. Sie achte bei ihren Entscheidungen stets auf die Belastbarkeit der von ihr verwendeten Studien. Zudem würden Gesetzentwürfe der Bundesregierung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens der umfassenden Prüfung durch den Deutschen Bundestag unterliegen. Hierbei stünden dem Parlament weitreichende Möglichkeiten zur Verfügung, sich eigene Sachkunde zu verschaffen und bei offenen Fach- oder Sachfragen aktiv zu werden, etwa durch öffentliche Anhörungen von Sachverständigen und Interessenvertretern.

Die Bundesregierung trete für ein offenes und transparentes Regierungshandeln ein. Unter anderem habe das Bundeskabinett am 15. November 2018 zur Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren beschlossen, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe jeweils spätestens mit Kabinettbeschluss zu veröffentlichen. Darüber hinaus würden die Bundesministerien Entwürfe für Gesetze im Rahmen ihres jeweiligen Internetauftritts veröffentlichen. Links dazu befänden sich auf der Unterseite "Gesetzesvorhaben der Bundesregierung" auf www.bundesregierung.de. Eingegangene Stellungnahmen von beteiligten Verbänden werden ebenfalls veröffentlicht, sofern diese einer Veröffentlichung nicht widersprechen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 16.09.19
Newsletterlauf: 31.10.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen