Einflussnahme auf Politik durch Studien


Möglichkeiten der verdeckten Einflussnahme von Lobbyisten auf politische Entscheidungen durch wissenschaftliche Studien
Die Bundesregierung steht einer Veröffentlichung von Studien und Gutachten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, grundsätzlich positiv gegenüber




Die Deutsche Bundesregierung und ihr nachgeordneter Bereich informieren sich im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung durch unterschiedlichste Quellen, darunter zahlreiche Papiere und Studien, sowie Gespräche mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Grundsätzlich fließen in die politische Entscheidungsfindung regelmäßig zahlreiche Faktoren ein, die sich im Nachhinein nicht entflechten lassen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Studien und anderer Dokumente, die zum Ausbau des Wissens der Bundesregierung über ein Fachthema dienen, besteht nicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12710) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/11760). Die Linke hatte angeführt, dass in letzter Zeit über die Möglichkeiten der verdeckten Einflussnahme von Lobbyisten auf politische Entscheidungen durch wissenschaftliche Studien berichtet worden sei. Lobbyisten würden danach gezielt Studien mit bestimmten Ergebnissen oder bestimmte Ausrichtungen und Fragestellungen in Auftrag geben, die im Ergebnis zur Beeinflussung von Politik führen können.

Es sei weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen, schreibt die Bundesregierung. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden. Soweit Studien in besonderem Maße in die Gesetzgebung eingeflossen seien, würden diese in der Begründung des Regierungsentwurfs erwähnt.

Die Bundesregierung steht einer Veröffentlichung von Studien und Gutachten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, grundsätzlich positiv gegenüber. In einer Vielzahl von Fällen sei die Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Studien und Gutachten gängige Praxis. Die im Rahmen der Ressortforschung durch Studien, Gutachten oder erstellten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse würden grundsätzlich veröffentlicht. Allerdings werde von einer Veröffentlichung in den Fällen abgesehen, in denen öffentliche oder private Interessen geschützt werden müssen. Dies gelte insbesondere im Falle der Verwendung nicht-öffentlicher Daten.

Bei den Studien, die nicht aus öffentlichen Mittel finanziert wurden, wirke die Bundesregierung nicht aktiv auf deren Veröffentlichung hin. Die in Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) niedergelegte Wissenschaftsfreiheit garantiere Wissenschaftlern die Entscheidungsfreiheit bei der Verbreitung ihrer Ergebnisse. Eine staatliche Einflussnahme erscheine der Bundesregierung daher nicht angemessen.

Die Bundesregierung erhebe den Anspruch, ihr Handeln auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten auf dem aktuellen Stand der Forschung zu stützen und dabei die Forschungsleistungen an wissenschaftlichen Qualitätskriterien zu messen. Sie achte bei ihren Entscheidungen stets auf die Belastbarkeit der von ihr verwendeten Studien. Zudem würden Gesetzentwürfe der Bundesregierung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens der umfassenden Prüfung durch den Deutschen Bundestag unterliegen. Hierbei stünden dem Parlament weitreichende Möglichkeiten zur Verfügung, sich eigene Sachkunde zu verschaffen und bei offenen Fach- oder Sachfragen aktiv zu werden, etwa durch öffentliche Anhörungen von Sachverständigen und Interessenvertretern.

Die Bundesregierung trete für ein offenes und transparentes Regierungshandeln ein. Unter anderem habe das Bundeskabinett am 15. November 2018 zur Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren beschlossen, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe jeweils spätestens mit Kabinettbeschluss zu veröffentlichen. Darüber hinaus würden die Bundesministerien Entwürfe für Gesetze im Rahmen ihres jeweiligen Internetauftritts veröffentlichen. Links dazu befänden sich auf der Unterseite "Gesetzesvorhaben der Bundesregierung" auf www.bundesregierung.de. Eingegangene Stellungnahmen von beteiligten Verbänden werden ebenfalls veröffentlicht, sofern diese einer Veröffentlichung nicht widersprechen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 16.09.19
Newsletterlauf: 31.10.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen