Börsenhandelsverbot für Schweiz-Aktien


Handel mit Schweizer Wertpapieren in Deutschland
Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz über ein Partnerschaftsabkommen



Die Bundesregierung hat noch versucht, mit einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellten Antrag im April 2019 eine dauerhafte Verlängerung der Anerkennung der Börsenäquivalenz zwischen der Europäischen Union und der Schweiz zu erreichen. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12639) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12181) mit, die sich nach den Gründen für das Verbot des Handels der meisten Schweizer Aktien an deutschen Börsen erkundigt hatte. Hintergrund sind Differenzen zwischen der EU und der Schweiz über den Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens.

Die Bundesregierung bedauert, dass die Schweiz sich bislang außerstande gesehen habe, dem Abkommensentwurf zuzustimmen. "Aus Sicht der Bundesregierung wäre eine Fortsetzung der Gespräche zwischen der EU-Kommission und der Schweiz wünschenswert", heißt es in der Antwort weiter. Im Juni 2019, dem Monat vor der Aussetzung des Handels mit den meisten Schweizer Aktien, hatte das Volumen des Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse rund 171,4 Millionen Euro betragen. Die Antwort enthält auch die Angaben für weitere Zeiträume und Börsenplätze in Deutschland.

Vorbemerkung der Fragesteller
Seit dem Morgen des 1. Juli 2019 dürfen Aktienhändler aus den 28 Mitgliedstaaten bis auf weiteres nicht mehr Aktien schweizerischer Unternehmen uneingeschränkt an der Börse in Zürich handeln, die auch in der EU gehandelt werden. Grund dafür ist, dass die Europäische Union (EU) die Schweizer Börsenregulierung seit dem entsprechenden Montagmorgen nicht mehr als gleichwertig anerkennt. Die Aussetzung der Börsenäquivalenz steht in Zusammenhang mit den langwierigen Verhandlungen über ein Institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dieses Abkommen befindet sich auf der Schweizer Seite seit Januar 2019 in einem innerstaatlichen Konsultationsprozess.

Eine Entscheidung ist erst nach den schweizerischen Parlamentswahlen im Oktober 2019 zu erwarten. Die EU-seitige Verknüpfung einer Verlängerung der Börsenäquivalenz mit einer gleichzeitigen Einwilligung der Schweiz zum Institutionellen Partnerschaftsabkommen wurde in der Schweiz zum Teil als Drohung wahrgenommen

Umgekehrt hat auch das Eidgenössische Finanzdepartement (Schweizer Finanzministerium) Gegenmaßnahmen ergriffen. Seit dem 1. Juli 2019 dürfen an den europäischen Börsen bestimmte Aktien großer Schweizer Unternehmen nicht mehr gehandelt werden. International beliebte Schweizer Aktien von Nestlé, Roche oder Novartis dürfen damit nicht mehr an Börsen der EU gehandelt werden. Eine Ausnahme sollen Aktien mit einem Doppel-Listing bilden, darunter Lafarge Holcim, ABB, Aryzta, BB Biotech und Cie Financiere Tradition. Das Bundesministerium der Finanzen beschäftigt sich im Referat VII B 5 mit Grundsatzfragen des Börsen- und Wertpapierwesens.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 16.09.19
Newsletterlauf: 31.10.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen