Börsenhandelsverbot für Schweiz-Aktien
Handel mit Schweizer Wertpapieren in Deutschland
Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz über ein Partnerschaftsabkommen
Die Bundesregierung hat noch versucht, mit einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellten Antrag im April 2019 eine dauerhafte Verlängerung der Anerkennung der Börsenäquivalenz zwischen der Europäischen Union und der Schweiz zu erreichen. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12639) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12181) mit, die sich nach den Gründen für das Verbot des Handels der meisten Schweizer Aktien an deutschen Börsen erkundigt hatte. Hintergrund sind Differenzen zwischen der EU und der Schweiz über den Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens.
Die Bundesregierung bedauert, dass die Schweiz sich bislang außerstande gesehen habe, dem Abkommensentwurf zuzustimmen. "Aus Sicht der Bundesregierung wäre eine Fortsetzung der Gespräche zwischen der EU-Kommission und der Schweiz wünschenswert", heißt es in der Antwort weiter. Im Juni 2019, dem Monat vor der Aussetzung des Handels mit den meisten Schweizer Aktien, hatte das Volumen des Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse rund 171,4 Millionen Euro betragen. Die Antwort enthält auch die Angaben für weitere Zeiträume und Börsenplätze in Deutschland.
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit dem Morgen des 1. Juli 2019 dürfen Aktienhändler aus den 28 Mitgliedstaaten bis auf weiteres nicht mehr Aktien schweizerischer Unternehmen uneingeschränkt an der Börse in Zürich handeln, die auch in der EU gehandelt werden. Grund dafür ist, dass die Europäische Union (EU) die Schweizer Börsenregulierung seit dem entsprechenden Montagmorgen nicht mehr als gleichwertig anerkennt. Die Aussetzung der Börsenäquivalenz steht in Zusammenhang mit den langwierigen Verhandlungen über ein Institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dieses Abkommen befindet sich auf der Schweizer Seite seit Januar 2019 in einem innerstaatlichen Konsultationsprozess.
Eine Entscheidung ist erst nach den schweizerischen Parlamentswahlen im Oktober 2019 zu erwarten. Die EU-seitige Verknüpfung einer Verlängerung der Börsenäquivalenz mit einer gleichzeitigen Einwilligung der Schweiz zum Institutionellen Partnerschaftsabkommen wurde in der Schweiz zum Teil als Drohung wahrgenommen
Umgekehrt hat auch das Eidgenössische Finanzdepartement (Schweizer Finanzministerium) Gegenmaßnahmen ergriffen. Seit dem 1. Juli 2019 dürfen an den europäischen Börsen bestimmte Aktien großer Schweizer Unternehmen nicht mehr gehandelt werden. International beliebte Schweizer Aktien von Nestlé, Roche oder Novartis dürfen damit nicht mehr an Börsen der EU gehandelt werden. Eine Ausnahme sollen Aktien mit einem Doppel-Listing bilden, darunter Lafarge Holcim, ABB, Aryzta, BB Biotech und Cie Financiere Tradition. Das Bundesministerium der Finanzen beschäftigt sich im Referat VII B 5 mit Grundsatzfragen des Börsen- und Wertpapierwesens.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 16.09.19
Newsletterlauf: 31.10.19
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