Kritik am Banken-Stresstest
Finanzmarkt-Compliance: Kritik des Europäischen Rechnungshofs an EU-weiten Bankenstresstests
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass beim EBA-Stresstest Banken vor dem Hintergrund eines Konjunkturabschwungs und weniger eines Schocks, der primär vom Finanzsektor ausgeht, getestet wurden, obwohl diese Art von Schock der Hauptauslöser bei der letzten großen Rezession war?
Eine Stellungnahme der Deutschen Bundesregierung zur Kritik des Europäischen Rechnungshofes am EU-weiten Bankenstresstest der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erwartet die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12484). Die Bundesregierung soll dazu Stellung nehmen, warum beim Stresstest Banken vor dem Hintergrund eines Konjunkturabschwungs und weniger wegen eines Schocks, der primär vom Finanzsektor ausgeht, getestet wurden, obwohl diese Art von Schock der Hauptauslöser bei der letzten großen Rezession gewesen sei. Außerdem soll die Bundesregierung beurteilen, warum der Stresstest der EBA für fünf der 28 Mitgliedstaaten strenger, für 23 Mitgliedstaaten jedoch weniger stark als bei der Finanzkrise gewesen sei.
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 10. Juli 2019 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof (ERH) den Sonderbericht Nr. 10/2019, der sich mit der Durchführung des EU-weiten Bankenstresstests im Rahmen des der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erteilten Mandats befasst. Laut des Berichts spiegele das gewählte, makroökonomische Stressszenario sich verschlechternde wirtschaftliche Bedingungen gegenüber dem Basisszenario wider, doch fiele der Schock weniger schwerwiegend aus als ursprünglich angekündigt.
Die negativen Auswirkungen des Schocks waren auf mehrere große Volkswirtschaften konzentriert, von denen die meisten in der letzten Rezession gut abschnitten, anstatt auf Länder, die von dieser Krise am stärksten betroffen waren. Darüber hinaus waren die Banken im Szenario keinen schweren finanziellen Schocks ausgesetzt, und einige relevante Systemrisiken waren unzureichend berücksichtigt worden.
Aufgrund mangelnder Ressourcen und ihrer derzeitigen Governance-Regelungen sei die EBA nicht in der Lage, "die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Methoden, Praktiken und Ergebnisse" sicherzustellen, wie dies in der Verordnung vorgesehen ist. Stattdessen sei sie gezwungen, sich in erster Linie auf die nationalen Aufsichtsbehörden zu verlassen.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 16.09.19
Newsletterlauf: 05.11.19
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