Kritik am Banken-Stresstest


Finanzmarkt-Compliance: Kritik des Europäischen Rechnungshofs an EU-weiten Bankenstresstests
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass beim EBA-Stresstest Banken vor dem Hintergrund eines Konjunkturabschwungs und weniger eines Schocks, der primär vom Finanzsektor ausgeht, getestet wurden, obwohl diese Art von Schock der Hauptauslöser bei der letzten großen Rezession war?



Eine Stellungnahme der Deutschen Bundesregierung zur Kritik des Europäischen Rechnungshofes am EU-weiten Bankenstresstest der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erwartet die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12484). Die Bundesregierung soll dazu Stellung nehmen, warum beim Stresstest Banken vor dem Hintergrund eines Konjunkturabschwungs und weniger wegen eines Schocks, der primär vom Finanzsektor ausgeht, getestet wurden, obwohl diese Art von Schock der Hauptauslöser bei der letzten großen Rezession gewesen sei. Außerdem soll die Bundesregierung beurteilen, warum der Stresstest der EBA für fünf der 28 Mitgliedstaaten strenger, für 23 Mitgliedstaaten jedoch weniger stark als bei der Finanzkrise gewesen sei.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 10. Juli 2019 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof (ERH) den Sonderbericht Nr. 10/2019, der sich mit der Durchführung des EU-weiten Bankenstresstests im Rahmen des der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erteilten Mandats befasst. Laut des Berichts spiegele das gewählte, makroökonomische Stressszenario sich verschlechternde wirtschaftliche Bedingungen gegenüber dem Basisszenario wider, doch fiele der Schock weniger schwerwiegend aus als ursprünglich angekündigt.
Die negativen Auswirkungen des Schocks waren auf mehrere große Volkswirtschaften konzentriert, von denen die meisten in der letzten Rezession gut abschnitten, anstatt auf Länder, die von dieser Krise am stärksten betroffen waren. Darüber hinaus waren die Banken im Szenario keinen schweren finanziellen Schocks ausgesetzt, und einige relevante Systemrisiken waren unzureichend berücksichtigt worden.

Aufgrund mangelnder Ressourcen und ihrer derzeitigen Governance-Regelungen sei die EBA nicht in der Lage, "die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Methoden, Praktiken und Ergebnisse" sicherzustellen, wie dies in der Verordnung vorgesehen ist. Stattdessen sei sie gezwungen, sich in erster Linie auf die nationalen Aufsichtsbehörden zu verlassen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 16.09.19
Newsletterlauf: 05.11.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen