Keine Daten zu Graumarkt-Investments
Investments in den grauen Kapitalmarkt: Betrugsskandale zeigen, dass der präventive Schutz der Anleger nicht immer gelingt
Die BaFin hat im Jahr 2015 den gesetzlichen Auftrag zum Schutz von kollektiven Verbraucherinteressen erhalten
Der Deutschen Bundesregierung liegen keine Daten vor, wie viele Personen insgesamt in den sogenannten grauen Kapitalmarkt investiert haben und wie hoch das tatsächliche Anlagevolumen derzeit sein könnte. Auch liegen keine Zahlen zu Straftaten oder entstandenen Schadenssummen im Bereich des grauen Kapitalmarkts vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/12693) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12080). Eine Befugnis zur Durchführung von Sonderprüfungen, wie zum Beispiel im Bereich der Institutsaufsicht von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten, habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Hinblick auf Anbieter von Vermögensanlagen nicht.
Vorbemerkung der Fragesteller
Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, aber keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, sind auf dem sog. grauen Kapitalmarkt tätig.
Die BaFin hat im Jahr 2015 den gesetzlichen Auftrag zum Schutz von kollektiven Verbraucherinteressen erhalten. Im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz wurden dazu Befugnisse für Anordnungen erteilt, die "geeignet und erforderlich sind, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint".
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 16.09.19
Newsletterlauf: 31.10.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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