Qualitätskontrolle der Gesetzgebung


Staatsminister von Klaeden: Bessere Rechtsetzung auch Kernelement der europäischen Politik
Verbesserte Möglichkeiten der Betroffenen, ihre Erfahrungen in die Gesetzgebung einzubringen


(14.10.10) - Mit ihrer Mitteilung zur "intelligenten Rechtsetzung" (smart regulation) schlägt die Europäische Kommission einen neuen Ansatz für die Qualitätskontrolle der Gesetzgebung von Kommission, Parlament, Rat und Mitgliedstaaten vor:

Um die Belastungen aus EU-Recht möglichst gering zu halten, sollen künftig die gesamten Auswirkungen einer Regelung - vom Entwurf bis hin zu ihrer Evaluierung und möglichen Änderung - systematisch untersucht und durch öffentliche Konsultationen begleitet werden.

Hierzu erklärte Staatsminister Eckart von Klaeden:
"Bessere Rechtsetzung muss im Interesse der Betroffenen Kernelement der Gesetzgebung sein - auf europäischer wie auf nationaler Ebene. Daher begrüße ich, dass Kommissionspräsident Barroso die Zuständigkeit für "intelligente Rechtsetzung" in seinen Verantwortungsbereich gezogen hat und so das Thema zur Chefsache macht. Hoffnungsvoll stimmt mich auch der neue inhaltliche Ansatz der europäischen Kommission zur "intelligenten Rechtsetzung".

Die Stärkung der Folgenabschätzungen auf EU-Ebene, die verbesserten Möglichkeiten der Betroffenen, ihre Erfahrungen in die Gesetzgebung einzubringen, und die Evaluierung bestehender Rechtsakte werden dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltung so weit wie möglich von Bürokratie zu entlasten. Schlankere und besser aufeinander abgestimmte EU-Vorgaben erleichtern außerdem die effiziente Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung wird die Kommission nachdrücklich dabei unterstützen, ihre neue Strategie rasch in die Tat umzusetzen."

Weitere Informationen zum Programm der Kommission sowie zum Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung der Bundesregierung finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/governance/better_regulation/index_de.htm
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen