Qualitätskontrolle der Gesetzgebung


Staatsminister von Klaeden: Bessere Rechtsetzung auch Kernelement der europäischen Politik
Verbesserte Möglichkeiten der Betroffenen, ihre Erfahrungen in die Gesetzgebung einzubringen


(14.10.10) - Mit ihrer Mitteilung zur "intelligenten Rechtsetzung" (smart regulation) schlägt die Europäische Kommission einen neuen Ansatz für die Qualitätskontrolle der Gesetzgebung von Kommission, Parlament, Rat und Mitgliedstaaten vor:

Um die Belastungen aus EU-Recht möglichst gering zu halten, sollen künftig die gesamten Auswirkungen einer Regelung - vom Entwurf bis hin zu ihrer Evaluierung und möglichen Änderung - systematisch untersucht und durch öffentliche Konsultationen begleitet werden.

Hierzu erklärte Staatsminister Eckart von Klaeden:
"Bessere Rechtsetzung muss im Interesse der Betroffenen Kernelement der Gesetzgebung sein - auf europäischer wie auf nationaler Ebene. Daher begrüße ich, dass Kommissionspräsident Barroso die Zuständigkeit für "intelligente Rechtsetzung" in seinen Verantwortungsbereich gezogen hat und so das Thema zur Chefsache macht. Hoffnungsvoll stimmt mich auch der neue inhaltliche Ansatz der europäischen Kommission zur "intelligenten Rechtsetzung".

Die Stärkung der Folgenabschätzungen auf EU-Ebene, die verbesserten Möglichkeiten der Betroffenen, ihre Erfahrungen in die Gesetzgebung einzubringen, und die Evaluierung bestehender Rechtsakte werden dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltung so weit wie möglich von Bürokratie zu entlasten. Schlankere und besser aufeinander abgestimmte EU-Vorgaben erleichtern außerdem die effiziente Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung wird die Kommission nachdrücklich dabei unterstützen, ihre neue Strategie rasch in die Tat umzusetzen."

Weitere Informationen zum Programm der Kommission sowie zum Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung der Bundesregierung finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/governance/better_regulation/index_de.htm
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen