Qualitätskontrolle der Gesetzgebung


Staatsminister von Klaeden: Bessere Rechtsetzung auch Kernelement der europäischen Politik
Verbesserte Möglichkeiten der Betroffenen, ihre Erfahrungen in die Gesetzgebung einzubringen


(14.10.10) - Mit ihrer Mitteilung zur "intelligenten Rechtsetzung" (smart regulation) schlägt die Europäische Kommission einen neuen Ansatz für die Qualitätskontrolle der Gesetzgebung von Kommission, Parlament, Rat und Mitgliedstaaten vor:

Um die Belastungen aus EU-Recht möglichst gering zu halten, sollen künftig die gesamten Auswirkungen einer Regelung - vom Entwurf bis hin zu ihrer Evaluierung und möglichen Änderung - systematisch untersucht und durch öffentliche Konsultationen begleitet werden.

Hierzu erklärte Staatsminister Eckart von Klaeden:
"Bessere Rechtsetzung muss im Interesse der Betroffenen Kernelement der Gesetzgebung sein - auf europäischer wie auf nationaler Ebene. Daher begrüße ich, dass Kommissionspräsident Barroso die Zuständigkeit für "intelligente Rechtsetzung" in seinen Verantwortungsbereich gezogen hat und so das Thema zur Chefsache macht. Hoffnungsvoll stimmt mich auch der neue inhaltliche Ansatz der europäischen Kommission zur "intelligenten Rechtsetzung".

Die Stärkung der Folgenabschätzungen auf EU-Ebene, die verbesserten Möglichkeiten der Betroffenen, ihre Erfahrungen in die Gesetzgebung einzubringen, und die Evaluierung bestehender Rechtsakte werden dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltung so weit wie möglich von Bürokratie zu entlasten. Schlankere und besser aufeinander abgestimmte EU-Vorgaben erleichtern außerdem die effiziente Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung wird die Kommission nachdrücklich dabei unterstützen, ihre neue Strategie rasch in die Tat umzusetzen."

Weitere Informationen zum Programm der Kommission sowie zum Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung der Bundesregierung finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/governance/better_regulation/index_de.htm
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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