Jugendarbeitsschutz und Berufsbildung


Erweiterte Freistellungen für minderjährige Auszubildende als "sinnvoll" erachtet
Jugendarbeitsschutzgesetz nicht der richtige Ort, um Regelungen zur Freistellung volljähriger Auszubildender im Zusammenhang mit Prüfungen zu verankern


(14.10.10) - Der Petitionsausschuss erachtet es als sinnvoll, die Freistellung minderjähriger Auszubildender für Zwischenprüfungen und mündliche Abschlussprüfungen zu erweitern. Auf seiner Sitzung entschied sich der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, eine dahingehende öffentliche Petition, die 204 Mitzeichner gefunden hatte, den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Forschung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Die von den Oppositionsfraktionen unterstütze Forderung der Petition, auch volljährigen Auszubildenden durch eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine erweiterte Freistellung zu gewähren, fand hingegen keine Mehrheit im Ausschuss.

Der Petent hatte in der Begründung seines Anliegens auf die enorme Beanspruchung der Auszubildenden im heutigen Wirtschaftsleben hingewiesen und daher einen besseren Schutz als notwendig erachtet.

Aus diesem Grunde sollte die bisher nur für minderjährige Auszubildende geltende Freistellung am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung auf die mündliche Abschlussprüfung und die Zwischenprüfungen ausgedehnt werden. Überdies solle nach Ansicht des Petenten die Freistellung auch für volljährige Auszubildende gelten.

Dem Votum des Ausschuss folgend sollen nun die genannten Ministerien eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes mit Blick auf die Freistellungsregelungen für minderjährige Auszubildende in die Überlegungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Jugendarbeitsschutzes einbeziehen. Einen schriftlichen Bericht der Ministerien über das Ergebnis der Überlegungen erwartet der Petitionsausschuss innerhalb eines Jahres.

Weiter heißt es in der Begründung, das Jugendarbeitsschutzgesetz sei nicht der richtige Ort, um Regelungen zur Freistellung volljähriger Auszubildender im Zusammenhang mit Prüfungen zu verankern. Für diesen Personenkreis würden die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes gelten, die eine Freistellungspflicht am Tag vor der Prüfung nicht vorsehen würden. Der Petitionsausschuss halte diese Regelungen für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen