Jugendarbeitsschutz und Berufsbildung


Erweiterte Freistellungen für minderjährige Auszubildende als "sinnvoll" erachtet
Jugendarbeitsschutzgesetz nicht der richtige Ort, um Regelungen zur Freistellung volljähriger Auszubildender im Zusammenhang mit Prüfungen zu verankern


(14.10.10) - Der Petitionsausschuss erachtet es als sinnvoll, die Freistellung minderjähriger Auszubildender für Zwischenprüfungen und mündliche Abschlussprüfungen zu erweitern. Auf seiner Sitzung entschied sich der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, eine dahingehende öffentliche Petition, die 204 Mitzeichner gefunden hatte, den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Forschung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Die von den Oppositionsfraktionen unterstütze Forderung der Petition, auch volljährigen Auszubildenden durch eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine erweiterte Freistellung zu gewähren, fand hingegen keine Mehrheit im Ausschuss.

Der Petent hatte in der Begründung seines Anliegens auf die enorme Beanspruchung der Auszubildenden im heutigen Wirtschaftsleben hingewiesen und daher einen besseren Schutz als notwendig erachtet.

Aus diesem Grunde sollte die bisher nur für minderjährige Auszubildende geltende Freistellung am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung auf die mündliche Abschlussprüfung und die Zwischenprüfungen ausgedehnt werden. Überdies solle nach Ansicht des Petenten die Freistellung auch für volljährige Auszubildende gelten.

Dem Votum des Ausschuss folgend sollen nun die genannten Ministerien eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes mit Blick auf die Freistellungsregelungen für minderjährige Auszubildende in die Überlegungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Jugendarbeitsschutzes einbeziehen. Einen schriftlichen Bericht der Ministerien über das Ergebnis der Überlegungen erwartet der Petitionsausschuss innerhalb eines Jahres.

Weiter heißt es in der Begründung, das Jugendarbeitsschutzgesetz sei nicht der richtige Ort, um Regelungen zur Freistellung volljähriger Auszubildender im Zusammenhang mit Prüfungen zu verankern. Für diesen Personenkreis würden die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes gelten, die eine Freistellungspflicht am Tag vor der Prüfung nicht vorsehen würden. Der Petitionsausschuss halte diese Regelungen für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen