Jugendarbeitsschutz und Berufsbildung


Erweiterte Freistellungen für minderjährige Auszubildende als "sinnvoll" erachtet
Jugendarbeitsschutzgesetz nicht der richtige Ort, um Regelungen zur Freistellung volljähriger Auszubildender im Zusammenhang mit Prüfungen zu verankern


(14.10.10) - Der Petitionsausschuss erachtet es als sinnvoll, die Freistellung minderjähriger Auszubildender für Zwischenprüfungen und mündliche Abschlussprüfungen zu erweitern. Auf seiner Sitzung entschied sich der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, eine dahingehende öffentliche Petition, die 204 Mitzeichner gefunden hatte, den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Forschung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Die von den Oppositionsfraktionen unterstütze Forderung der Petition, auch volljährigen Auszubildenden durch eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine erweiterte Freistellung zu gewähren, fand hingegen keine Mehrheit im Ausschuss.

Der Petent hatte in der Begründung seines Anliegens auf die enorme Beanspruchung der Auszubildenden im heutigen Wirtschaftsleben hingewiesen und daher einen besseren Schutz als notwendig erachtet.

Aus diesem Grunde sollte die bisher nur für minderjährige Auszubildende geltende Freistellung am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung auf die mündliche Abschlussprüfung und die Zwischenprüfungen ausgedehnt werden. Überdies solle nach Ansicht des Petenten die Freistellung auch für volljährige Auszubildende gelten.

Dem Votum des Ausschuss folgend sollen nun die genannten Ministerien eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes mit Blick auf die Freistellungsregelungen für minderjährige Auszubildende in die Überlegungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Jugendarbeitsschutzes einbeziehen. Einen schriftlichen Bericht der Ministerien über das Ergebnis der Überlegungen erwartet der Petitionsausschuss innerhalb eines Jahres.

Weiter heißt es in der Begründung, das Jugendarbeitsschutzgesetz sei nicht der richtige Ort, um Regelungen zur Freistellung volljähriger Auszubildender im Zusammenhang mit Prüfungen zu verankern. Für diesen Personenkreis würden die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes gelten, die eine Freistellungspflicht am Tag vor der Prüfung nicht vorsehen würden. Der Petitionsausschuss halte diese Regelungen für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen