Bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung
Die Grünen fordern mehr Rechtssicherheit für Carsharing-Stationen
Kommunale Verkehrsbehörden sollten selbständig über die Ausweisung von Flächen für Carsharing-Stationen und die Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge entscheiden
(15.10.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrs-Ordnung mehr Rechtssicherheit für Carsharing-Stationen und Elektrofahrzeug-Stellplätze schaffen. Dies fordern die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/3208).
Carsharing sei Teil des modernen öffentlichen Verkehrssystems und durch sein komplettes Mobilitätsangebot eine auch international erfolgreiche Alternative zum privaten Kraftfahrzeug.
Da die Einrichtung von Ladestationen von Elektrofahrzeugen oder Carsharing-Stationen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werde, fordern die Abgeordneten eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung, die auch den Umgang mit Falschparkern sowie das Anbringen von Sperren sicherstelle.
Kommunale Verkehrsbehörden sollten selbständig über die Ausweisung von Flächen für Carsharing-Stationen und die Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge entscheiden.
Auch müsste Kommunen das Recht eingeräumt werden, die Aufstellung von Ladeinfrastruktur an Bedingungen wie Nutzungsgebühren oder die optische Einpassung in das Straßenbild historischer Altstädte knüpfen zu können, so die Fraktionsmitglieder weiter. (Deutscher Bundestag: ra)
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