Werbeausgaben der Tabakindustrie
Tabakwerbeverbot: Deutschland haben sich die Werbeausgaben der Tabakindustrie durch das Werbeverbot in Printmedien und im Internet in legale Marketingbereiche, insbesondere Promotionsmaßnahmen, verlagert
Vertragsparteien sind nach dem Tabakrahmenübereinkommen zudem dazu verpflichtet, die Offenlegung der Werbeausgaben der Tabakindustrie zu gewährleisten
(16.01.13) - Nach Auskunft der Bundesregierung hat sich Deutschland mit der Unterzeichnung der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO Framework Convention on Tobacco) im Jahr 2003 (Inkrafttreten 2005) lediglich zur Umsetzung der Regelungen des Abkommens selbst verpflichtet. In ihrer Antwort (17/11631) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11408) führt die Bundesregierung aus, dass es sich hingegen bei den Leitlinien nur um Handlungsoptionen handele, die rechtlich nicht bindend seien.
"Als Mindestanforderung sieht die Tabakrahmenkonvention vor, dass jede Vertragspartei in Übereinstimmung mit den nationalen verfassungsrechtlichen Vorgaben die Tabakwerbung, die Förderung des Tabakverkaufs und das Tabaksponsoring medienspezifisch einschränkt", schreibt die Bundesregierung.
Dies sei in Deutschland unter anderem durch das Verbot der Werbung im Fernsehen, Hörfunk und in den Diensten der Informationsgesellschaft einschließlich dem Internet, sowie durch das Verbot des Sponsorings von grenzüberschreitenden Veranstaltungen und das grundsätzliche Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse in der Presse erfolgt.
Der Bundesregierung zufolge sind die Vertragsparteien nach dem Tabakrahmenübereinkommen zudem dazu verpflichtet, die Offenlegung der Werbeausgaben der Tabakindustrie zu gewährleisten. In Deutschland sei im Jahr 2005 zwischen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und dem damaligen Verband der Cigarettenindustrie (vdc) eine Vereinbarung geschlossen worden, nach der die Aufwendungen der Tabakindustrie in Deutschland in der Tabakwerbung nach Werbeträgern gegliedert ab dem Jahr 2005 jährlich mitgeteilt würden.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben sich nach dem Inkrafttreten des Tabakwerbeverbotes mit grenzüberschreitender Wirkung im Jahr 2006 die Werbeausgaben der Tabakindustrie in Deutschland durch das Werbeverbot in Printmedien und im Internet in legale Marketingbereiche, insbesondere Promotionsmaßnahmen, verlagert. "Sie sind nach den Angaben der Tabakindustrie ab dem Jahr 2005 zunächst gesunken und ab dem Jahr 2007 insgesamt wieder angestiegen", schreibt die Bundesregierung. Im Jahr 2010 hätten die Werbeausgaben mit insgesamt rund 199 Millionen Euro knapp 17 Millionen Euro über den Ausgaben im Jahr 2005 gelegen. (Deutscher Bundestag: ra)
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