AGG: Umsetzung von vier EU-Richtlinien
Die Bundesregierung sorgt nach eigenem Bekunden ausreichend für Gleichbehandlung
Mangelnde Gleichbehandlung: Antidiskriminierungsstelle sehe zudem die Vernetzung bestehender Anlaufstellen für Betroffene vorsieht
(20.05.11) - Die Deutsche Bundesregierung unternimmt ausreichend Maßnahmen gegen die Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (17/5681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5547). Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im August 2006 in Kraft getreten ist und die Umsetzung von vier EU-Richtlinien darstelle, habe die Regierung ein wirksames Rechtsinstrument geschaffen. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen seien daher nicht notwendig.
Der Bund habe jedoch weitere Projekte ins Leben gerufen – wie zum Beispiel eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle (ADS), die die Vernetzung bestehender Anlaufstellen für Betroffene vorsieht und auch über die Förderlaufzeit hinaus wirken soll.
Auch der seit elf Jahren jährlich stattfindende Girls Day sowie der Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften) ist laut der Regierung ein Ansatz um der geschlechtsspezifischen Diskriminierung vorzubeugen.
Exemplarisch verwies die Regierung zudem auch auf ihre eigenen Ministerien, in denen Maßnahmen zur Gleichbehandlung getroffen worden sind. Im Bundesinnenministerium, dem Ministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesjustizministerium existieren demnach AGG-Beschwerdestellen sowie Integrationsvereinbarungen zur gleichberechtigten Teilhabe schwerbehinderter Menschen.
Des Weiteren enthielten Personalfragebögen oder Bewerbungen häufig keine Fragen "nach potenziell diskriminierenden Merkmalen", um so dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung zu tragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.