AGG: Umsetzung von vier EU-Richtlinien


Die Bundesregierung sorgt nach eigenem Bekunden ausreichend für Gleichbehandlung
Mangelnde Gleichbehandlung: Antidiskriminierungsstelle sehe zudem die Vernetzung bestehender Anlaufstellen für Betroffene vorsieht

(20.05.11) - Die Deutsche Bundesregierung unternimmt ausreichend Maßnahmen gegen die Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (17/5681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5547). Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im August 2006 in Kraft getreten ist und die Umsetzung von vier EU-Richtlinien darstelle, habe die Regierung ein wirksames Rechtsinstrument geschaffen. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen seien daher nicht notwendig.

Der Bund habe jedoch weitere Projekte ins Leben gerufen – wie zum Beispiel eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle (ADS), die die Vernetzung bestehender Anlaufstellen für Betroffene vorsieht und auch über die Förderlaufzeit hinaus wirken soll.

Auch der seit elf Jahren jährlich stattfindende Girls Day sowie der Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften) ist laut der Regierung ein Ansatz um der geschlechtsspezifischen Diskriminierung vorzubeugen.
Exemplarisch verwies die Regierung zudem auch auf ihre eigenen Ministerien, in denen Maßnahmen zur Gleichbehandlung getroffen worden sind. Im Bundesinnenministerium, dem Ministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesjustizministerium existieren demnach AGG-Beschwerdestellen sowie Integrationsvereinbarungen zur gleichberechtigten Teilhabe schwerbehinderter Menschen.

Des Weiteren enthielten Personalfragebögen oder Bewerbungen häufig keine Fragen "nach potenziell diskriminierenden Merkmalen", um so dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung zu tragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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