EU-Terrorliste und Sanktionen
Der Generalbundesanwalt ermittelt nach Angaben der Bundesregierung derzeit gegen Verantwortliche einer deutschen Firma wegen gewerbsmäßigen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz
Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitteilt, seien derzeit auf 30 diesen Personen zuzuordnenden Konten Gelder in Höhe von insgesamt 11.360 Euro eingefroren
(20.10.14) - Derzeit sind 21 auf der EU-Terrorliste stehende Einzelpersonen von Sanktionen betroffen, die im Zusammenhang mit dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban stehen. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2561) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2422) mitteilt, seien derzeit auf 30 diesen Personen zuzuordnenden Konten Gelder in Höhe von insgesamt 11.360 Euro eingefroren. Des Weiteren sei eine weitere Person von Sanktionen betroffen, die unter Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus fallen. Die eingefrorenen Gelder auf zwei Konten würden sich aktuell auf knapp 204 Euro belaufen. Bei "Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan" gebe es derzeit keine Betroffenen.
Der Generalbundesanwalt ermittelt nach Angaben der Bundesregierung derzeit gegen Verantwortliche einer deutschen Firma wegen gewerbsmäßigen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz in Zusammenhang mit dem militärischen Flügel der Hisbollah-Organisation. Soweit die Zuständigkeit der Länder berührt ist, lägen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu Ermittlungs- und Strafverfahren gegen in Deutschland ansässige Firmen, Institutionen oder Personen wegen geschäftlicher Beziehungen mit auf den EU- und UN-Terrorlisten genannten Organisationen, Personen oder Körperschaften vor. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.