Bundeswehr: Frauenanteil wächst nur langsam
Bundesregierung pessimistisch, dass die durch das Gleichstellungsgesetz festgelegten Quoten an Frauen in der Bundeswehr zu erreichen sind
Der Sanitätsdienst, in dem ein Anteil von 50 Prozent angepeilt wird, kam Ende 2010 auf 41,07 Prozent
(01.06.11) - Obwohl die Zahl der Soldatinnen in den Streitkräften jährlich kontinuierlich zunimmt, zeigt sich die Bundesregierung pessimistisch, die durch das Gleichstellungsgesetz festgelegten Quoten an Frauen in der Bundeswehr zu erreichen. Dies geht aus der Antwort (17/5664) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5154) hervor. Derzeit seien 9,3 Prozent der Bundeswehrsoldaten von geforderten 15 Prozent weiblich. Der Sanitätsdienst, in dem ein Anteil von 50 Prozent angepeilt wird, kam Ende 2010 auf 41,07 Prozent.
Eine gesicherte Prognose der Entwicklung des Frauenanteils konnte die Regierung nicht abgeben. Kurzfristig solle sichergestellt werden, dass der Frauenanteil zumindest gehalten wird und die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe gewährleistet werden, um den Grundstein für einen Anstieg der Quote zu legen. Durch Schulungen, Weiterbildungen, Vorträge und Diskussionen werde versucht, für das Thema Gleichstellung und Frauen in der Bundeswehr zu sensibilisieren. Auch Schwangerschaft und der Umgang mit schwangeren Soldatinnen sei Inhalt der Laufbahnausbildung.
Die Regierung erläuterte außerdem, dass das Bundesverteidigungsministerium eine Gesetzesänderung eingebracht habe, um Soldatinnen nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit den Wiedereinstieg in die Bundeswehr zu erleichtern. Demnach soll künftig während des Anspruchzeitraums auf Elterngeld eine Teilzeitbeschäftigung auch von weniger als der Hälfte der Rahmendienstzeit bewilligungsfähig sein. Der Entwurf befinde sich Regierungsangaben zufolge derzeit in der Ressortabstimmung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.