Gesetzes-Outsourcing und Linklaters
Wirtschaftsministerium hatte keine Ressourcen für Gesetz zur Bankensanierung
Angesichts der Dringlichkeit einer Sanierung der HRE habe das Restrukturierungsmodell sehr schnell in einen Gesetzentwurf umgesetzt werden müssen
(21.09.09) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich von der Rechtsanwaltskanzlei Linklaters beraten lassen, weil unter anderem keine ausreichenden eigenen personellen Ressourcen mit praktischen Kenntnissen und Erfahrungen bei der Bankensanierung zur Verfügung standen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13983) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/13899) mit.
Danach waren das federführende Justiz-, aber auch das Wirtschaftsministerium vom Bundeskabinett beauftragt worden, ein Restrukturierungsmodell zur nachhaltigen Sicherung der Finanzmarktstabilität zu entwerfen. Das Modell sollte sich unterhalb der Schwelle der Enteignung bewegen.
Die Regierung antwortet auf die Frage, warum das Wirtschaftsministerium den Gesetzentwurf nicht selbst habe schreiben können, angesichts der hohen Dringlichkeit einer zeitnahen Sanierung der Hypo Real Estate (HRE) habe das Restrukturierungsmodell sehr schnell in einen Gesetzentwurf umgesetzt werden müssen.
Angaben zum Honorar für Linklaters lehnt die Deutsche Bundesregierung unter Hinweis auf die "Pflicht zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" ab. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.