Gesetzes-Outsourcing und Linklaters


Wirtschaftsministerium hatte keine Ressourcen für Gesetz zur Bankensanierung
Angesichts der Dringlichkeit einer Sanierung der HRE habe das Restrukturierungsmodell sehr schnell in einen Gesetzentwurf umgesetzt werden müssen


(21.09.09) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich von der Rechtsanwaltskanzlei Linklaters beraten lassen, weil unter anderem keine ausreichenden eigenen personellen Ressourcen mit praktischen Kenntnissen und Erfahrungen bei der Bankensanierung zur Verfügung standen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13983) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/13899) mit.

Danach waren das federführende Justiz-, aber auch das Wirtschaftsministerium vom Bundeskabinett beauftragt worden, ein Restrukturierungsmodell zur nachhaltigen Sicherung der Finanzmarktstabilität zu entwerfen. Das Modell sollte sich unterhalb der Schwelle der Enteignung bewegen.

Die Regierung antwortet auf die Frage, warum das Wirtschaftsministerium den Gesetzentwurf nicht selbst habe schreiben können, angesichts der hohen Dringlichkeit einer zeitnahen Sanierung der Hypo Real Estate (HRE) habe das Restrukturierungsmodell sehr schnell in einen Gesetzentwurf umgesetzt werden müssen.

Angaben zum Honorar für Linklaters lehnt die Deutsche Bundesregierung unter Hinweis auf die "Pflicht zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" ab. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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