Gesetzes-Outsourcing und Linklaters
Wirtschaftsministerium hatte keine Ressourcen für Gesetz zur Bankensanierung
Angesichts der Dringlichkeit einer Sanierung der HRE habe das Restrukturierungsmodell sehr schnell in einen Gesetzentwurf umgesetzt werden müssen
(21.09.09) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich von der Rechtsanwaltskanzlei Linklaters beraten lassen, weil unter anderem keine ausreichenden eigenen personellen Ressourcen mit praktischen Kenntnissen und Erfahrungen bei der Bankensanierung zur Verfügung standen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13983) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/13899) mit.
Danach waren das federführende Justiz-, aber auch das Wirtschaftsministerium vom Bundeskabinett beauftragt worden, ein Restrukturierungsmodell zur nachhaltigen Sicherung der Finanzmarktstabilität zu entwerfen. Das Modell sollte sich unterhalb der Schwelle der Enteignung bewegen.
Die Regierung antwortet auf die Frage, warum das Wirtschaftsministerium den Gesetzentwurf nicht selbst habe schreiben können, angesichts der hohen Dringlichkeit einer zeitnahen Sanierung der Hypo Real Estate (HRE) habe das Restrukturierungsmodell sehr schnell in einen Gesetzentwurf umgesetzt werden müssen.
Angaben zum Honorar für Linklaters lehnt die Deutsche Bundesregierung unter Hinweis auf die "Pflicht zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" ab. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).