Vergütung der HRE-Vorstände
Sonderzahlung für HRE-Vorstand war dem Finanzministerium nicht bekannt
Die FMSA kann nur bei Rekapitalisierungen sowie Risikoübernahmen Einfluss auf das Vergütungssystem eines Antragstellers nehmen
(18.09.09) - Das Bundesfinanzministerium ist über die Sonderzahlung in Höhe von 500.000 Euro an den Vorstandsvorsitzenden der Hypo Real Estate (HRE), Axel Wieandt, nicht informiert worden. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13992) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/13913) mit.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der HRE, Michael Endres, habe im Vorfeld der Beschlussfassung über die Sonderzahlung den Leiter des Referats HRE-Beteiligung bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) über entsprechende Überlegungen informiert. Die FMSA habe den neuen Dienstvertrag für Wieandt, der zum 1. April 2009 in Kraft getreten sei, zur Kenntnis genommen.
Zu berücksichtigen sei dabei, dass die FMSA seinerzeit keine Rechtsgrundlage gehabt habe, der zufolge sie auf die Vergütung der HRE-Vorstände hätte Einfluss nehmen können. Eine Rekapitalisierung sei zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Sonderzahlung durch den Aufsichtsrat noch nicht erfolgt.
"Die FMSA kann nur bei Rekapitalisierungen sowie Risikoübernahmen Einfluss auf das Vergütungssystem eines Antragstellers nehmen", schreibt die Regierung. Der Grund für die Sonderzahlung bestand nach Angaben der Regierung darin, dass Wieandt einen Ausgleich für den Verzicht auf unverfallbare Pensionsansprüche erhalten sollte.
Wieandt habe auf diese Ansprüche verzichtet, als sein Vertrag an die Anforderungen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes angepasst wurde. ”Als Anerkennung für diesen Verzicht und als Ausgleich für weitere Verschlechterungen von Vertragskonditionen wurde Herrn Dr. Wieandt vom Aufsichtsrat eine Einmalzahlung von 5 00.000 Euro gewährt", schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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