Terrorismusbekämpfung und US-Behörden


US-Behörden bemühen sich um Teilnahme an Europol-Datenpool
Neben dem Bundeskriminalamt haben auch die Behörden der Bundespolizei und des Zollfahndungsdienstes sowie die Polizei der Länder die Befugnis, Daten in das Europol-Informationssystem einzustellen und abzurufen


(21.10.10) - Der Deutsche Bundesregierung zufolge existiert ein Ersuchen von US-Behörden an Europol zur Teilnahme an der Arbeitsdatei für Analysezwecke (AWF) "Hydra" ("weltweiter islamistischer Terrorismus"). Hinsichtlich der AWF "Dolphin" ("Terrorismus innerhalb der EU") ist ein solches Ersuchen nicht bekannt.

Dies geht aus ihrer Antwort (17/3143) auf eine Kleine Anfrage (17/2948) der Fraktion Die Linke hervor. Deutschland beteilige sich derzeit an 20 von 21 bei Europol geführten AWF, ist aber bei keiner der Analysen federführend.

Laut Bundesregierung ist es zutreffend, dass die AWF auch Informationen zu Kontaktpersonen enthalten können. Neben dem Bundeskriminalamt haben auch die Behörden der Bundespolizei und des Zollfahndungsdienstes sowie die Polizei der Länder die Befugnis, Daten in das Europol-Informationssystem einzustellen und abzurufen.

Der deutsche Beitrag an angesammelten Daten betrage momentan circa 33 Prozent. Im Kalenderjahr 2009 wurden 31 Prozent der Suchvorgänge in den AWF aus Deutschland vorgenommen.

Ein Ersuchen von US-Behörden an Europol zur Teilnahme an der AWF "Dolphin" ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bezüglich der AWF "Hydra" seien die USA angehalten, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Eine solche sei nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht an Europol übermittelt worden. Auf Basis dieser Studie könne erst entschieden werden, ob einer Teilnahme der US-Behörden zugestimmt werden könne. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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