Konsolidierung der GKV-Finanzen


Leichterer Kassenwechsel bringt der gesetzlichen Krankenversicherung in 2011 rund 300 Millionen Euro Mindereinnahmen
Regierung betont, dass im Rahmen der aktuellen gesundheitspolitischen Reformen keine "einseitige Verschiebung der Kosten" zu den Arbeitnehmern und Rentnern erfolge


(21.10.10) - Die Deutsche Bundesregierung rechnet damit, dass der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgrund des geplanten leichteren Wechsels in die private Krankenversicherung (PKV) im kommenden Jahr rund 300 Millionen Euro an Beitragseinnahmen fehlen werden.

Von dieser Summe sei ohne die Berücksichtigung der durch die Abwanderung hervorgerufenen Minderausgaben von rund 100 Millionen Euro auszugehen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/3128) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2929). Vom Jahr 2011 an sollen gesetzlich Versicherte wieder leichter in die private Krankenversicherung wechseln können.

Es genügt, die Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 49.500 Euro in einem Jahr zu überschreiten. Die Regierung geht davon aus, dass in Folge der bisher gültigen Drei-Jahres-Regel im kommenden Jahr 40.000 Personen zusätzlich von der GKV in die PKV wechseln werden.

Die Regierung betont, dass im Rahmen der aktuellen gesundheitspolitischen Reformen keine "einseitige Verschiebung der Kosten" zu den Arbeitnehmern und Rentnern erfolge, wie dies in einer der Fragen der Abgeordneten zum Ausdruck komme. Vielmehr verbänden die Reformen "dringend notwendige Veränderungen" auf der Einnahmeseite mit Maßnahmen auf der Ausgabeseite. "Auch die Leistungserbringer tragen daher ihren Teil zur Konsolidierung der GKV-Finanzen bei", heißt es in der Antwort.

Zur Frage der Linksfraktion, wie viele Menschen zusätzlich Arbeitslosengeld II erhalten könnten, wenn sie zwei Prozent ihres Einkommens als Zusatzbeiträge zu entrichten hätten, schreibt die Regierung, dass ihr hierzu keine Erkenntnisse vorlägen. Es könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, wie viele Personen durch die Zahlung von Zusatzbeiträgen hilfebedürftig werden würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen