Konsolidierung der GKV-Finanzen
Leichterer Kassenwechsel bringt der gesetzlichen Krankenversicherung in 2011 rund 300 Millionen Euro Mindereinnahmen
Regierung betont, dass im Rahmen der aktuellen gesundheitspolitischen Reformen keine "einseitige Verschiebung der Kosten" zu den Arbeitnehmern und Rentnern erfolge
(21.10.10) - Die Deutsche Bundesregierung rechnet damit, dass der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgrund des geplanten leichteren Wechsels in die private Krankenversicherung (PKV) im kommenden Jahr rund 300 Millionen Euro an Beitragseinnahmen fehlen werden.
Von dieser Summe sei ohne die Berücksichtigung der durch die Abwanderung hervorgerufenen Minderausgaben von rund 100 Millionen Euro auszugehen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/3128) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2929). Vom Jahr 2011 an sollen gesetzlich Versicherte wieder leichter in die private Krankenversicherung wechseln können.
Es genügt, die Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 49.500 Euro in einem Jahr zu überschreiten. Die Regierung geht davon aus, dass in Folge der bisher gültigen Drei-Jahres-Regel im kommenden Jahr 40.000 Personen zusätzlich von der GKV in die PKV wechseln werden.
Die Regierung betont, dass im Rahmen der aktuellen gesundheitspolitischen Reformen keine "einseitige Verschiebung der Kosten" zu den Arbeitnehmern und Rentnern erfolge, wie dies in einer der Fragen der Abgeordneten zum Ausdruck komme. Vielmehr verbänden die Reformen "dringend notwendige Veränderungen" auf der Einnahmeseite mit Maßnahmen auf der Ausgabeseite. "Auch die Leistungserbringer tragen daher ihren Teil zur Konsolidierung der GKV-Finanzen bei", heißt es in der Antwort.
Zur Frage der Linksfraktion, wie viele Menschen zusätzlich Arbeitslosengeld II erhalten könnten, wenn sie zwei Prozent ihres Einkommens als Zusatzbeiträge zu entrichten hätten, schreibt die Regierung, dass ihr hierzu keine Erkenntnisse vorlägen. Es könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, wie viele Personen durch die Zahlung von Zusatzbeiträgen hilfebedürftig werden würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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