Konsolidierung der GKV-Finanzen
Leichterer Kassenwechsel bringt der gesetzlichen Krankenversicherung in 2011 rund 300 Millionen Euro Mindereinnahmen
Regierung betont, dass im Rahmen der aktuellen gesundheitspolitischen Reformen keine "einseitige Verschiebung der Kosten" zu den Arbeitnehmern und Rentnern erfolge
(21.10.10) - Die Deutsche Bundesregierung rechnet damit, dass der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgrund des geplanten leichteren Wechsels in die private Krankenversicherung (PKV) im kommenden Jahr rund 300 Millionen Euro an Beitragseinnahmen fehlen werden.
Von dieser Summe sei ohne die Berücksichtigung der durch die Abwanderung hervorgerufenen Minderausgaben von rund 100 Millionen Euro auszugehen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/3128) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2929). Vom Jahr 2011 an sollen gesetzlich Versicherte wieder leichter in die private Krankenversicherung wechseln können.
Es genügt, die Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 49.500 Euro in einem Jahr zu überschreiten. Die Regierung geht davon aus, dass in Folge der bisher gültigen Drei-Jahres-Regel im kommenden Jahr 40.000 Personen zusätzlich von der GKV in die PKV wechseln werden.
Die Regierung betont, dass im Rahmen der aktuellen gesundheitspolitischen Reformen keine "einseitige Verschiebung der Kosten" zu den Arbeitnehmern und Rentnern erfolge, wie dies in einer der Fragen der Abgeordneten zum Ausdruck komme. Vielmehr verbänden die Reformen "dringend notwendige Veränderungen" auf der Einnahmeseite mit Maßnahmen auf der Ausgabeseite. "Auch die Leistungserbringer tragen daher ihren Teil zur Konsolidierung der GKV-Finanzen bei", heißt es in der Antwort.
Zur Frage der Linksfraktion, wie viele Menschen zusätzlich Arbeitslosengeld II erhalten könnten, wenn sie zwei Prozent ihres Einkommens als Zusatzbeiträge zu entrichten hätten, schreibt die Regierung, dass ihr hierzu keine Erkenntnisse vorlägen. Es könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, wie viele Personen durch die Zahlung von Zusatzbeiträgen hilfebedürftig werden würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.