Am Montreux-Prozess beteiligt


Internationale Regulierung privater Militär- und Sicherheitsfirmen derzeit nicht durchsetzbar
Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, dass in Deutschland ansässige Firmen "militärische Sicherheitsdienstleistungen" erbracht haben

(21.10.11) - Ein internationales Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeit privater Militär- und Sicherheitsfirmen ist laut Bundesregierung derzeit ohne Aussicht. Auch eine internationale Registrierung solcher Firmen sei derzeit nicht durchsetzbar. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/7166) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6958) hervorgeht, ist die deutsche Regierung jedoch "von Anfang an und aktiv" an dem von der Schweiz initiierten Montreux-Prozess beteiligt gewesen, der wiederum zur Akzeptanz des Montreux-Dokuments durch gegenwärtig 36 Staaten geführt habe.

Das Dokument bekräftigt nach Darstellung der Grünen in ihrer Großen Anfrage von Januar 2011 (17/4573), dass die bestehenden menschenrechtlichen und humanitären Verpflichtungen auch für private Militär- und Sicherheitsfirmen gelten müssten. In Ermangelung eines bindenden internationalen Abkommens sei dies nur durch den Erlass nationalstaatlicher Gesetze möglich. An diesem Punkt setze das Montreux-Dokument mit einer Reihe von Handlungsempfehlungen an, zu denen sich die Unterzeichnerstaaten bekennen. Es stelle aber nur Empfehlungen dar und garantiere keine wirksame internationale Kontrolle, kritisiert die Fraktion der Grünen.

In ihrer Antwort auf die Große Anfrage (17/6780) betont die Bundesregierung, dass das Gewaltmonopol des Staates der grundgesetzlichen Ordnung der Bundesrepublik zugrunde liegt. Tätigkeiten im In- oder Ausland, die militärische Kernfähigkeiten betreffen, könnten daher nicht auf private Unternehmen übertragen werden. Deutsche Firmen seien von der Bundeswehr in deren Einsatzgebieten vornehmlich mit logistischen Dienstleistungen beauftragt worden, des Weiteren mit Schulungen von Bundeswehrpersonal sowie mit "nicht militärischen Wachfunktionen".

Die Bundesregierung habe keine Erkenntnisse, dass in Deutschland ansässige Firmen darüber hinaus "militärische Sicherheitsdienstleistungen" erbracht haben. Allerdings gebe es im maritimen Bereich "Überlegungen, der Piraterie wirksamer als bisher zu begegnen". Die Bundesregierung sieht hier Prüfungsbedarf, der sich auf die Anforderungen an Sicherheitsunternehmen, die bereits heute auf Handelsschiffen eingesetzt werden, bezieht. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen