Linke will Missbrauch von Werkverträgen verhindern
Linke fordert ein "Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen", das eine sogenannte Vermutungsregel enthält
Wenn eine Tätigkeit ein bestimmtes Merkmal erfüllt, soll das Vorliegen eines Leiharbeitsverhältnisses automatisch vermutet werden
(20.10.11) - Die Fraktion Die Linke will den Missbrauch von Werkverträgen als Mittel zum Lohndumping verhindern. In ihrem Antrag (17/7220) schreibt sie, dass Werkverträge von den Unternehmen zunehmend als Alternative zur Leiharbeit und als strategisches Mittel zur Deregulierung eingesetzt würden.
Mit sogenannten Scheinwerkverträgen, bei denen es sich eigentlich um Arbeitnehmerüberlassung handelt, würden die ohnehin viel zu niedrigen Standards in der Leiharbeit noch unterlaufen. Es sei bisher jedoch sehr schwierig, Scheinwerkverträge als solche zu identifizieren und diese von Werkverträgen abzugrenzen, heißt es in dem Antrag weiter.
Die Fraktion fordert deshalb ein "Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen", das eine sogenannte Vermutungsregel enthält. Das bedeutet konkret: Wenn eine Tätigkeit ein bestimmtes Merkmal erfüllt, soll das Vorliegen eines Leiharbeitsverhältnisses automatisch vermutet werd
Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ohne Ausnahme zu verankern. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.