Folgen für die Rechtsetzung der EU?


Bündnis 90/Die Grünen kritisieren Zustimmungsgesetz zur Bankenaufsicht
Vorsorglich soll der Bundestag sein Mitwirkungsrecht in richtiger Weise ausüben, verlangen die Abgeordneten

(11.07.13) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wirft der Deutschen Bundesregierung vor, mit der Vorlage eines Zustimmungsgesetzes zur EU-Verordnung zur Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht (SSM-Verordnung) das bewährte Zustimmungssystem nach Artikel 23 des Grundgesetzes verlassen zu haben, ohne hierfür eine Begründung geliefert zu haben. "Das Vorgehen der Bundesregierung kann die Rechtsgemeinschaft in der EU stark beschädigen und könnte unabsehbare Folgen für die Rechtsetzung der EU haben", warnen die Abgeordneten in einem Antrag (17/13910).

In dem Antrag wird auch darauf verwiesen, dass solche Verordnungen nach bisheriger Praxis keiner Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates bedürfen und stellen zugleich fest: "Eine Präjudizwirkung – dahin, dass in Zukunft bei Verordnungen vermehrt die Mitwirkung beider Kammern durch Gesetz verlangt wird – hat das Vorliegende verfahren nicht."

Vorsorglich soll der Bundestag aber sein Mitwirkungsrecht in richtiger Weise ausüben, verlangen die Abgeordneten und fordern die Bundesregierung auf, im EU-Ministerrat der SSM-Verordnung zuzustimmen. Zu dem gewählten Verfahren des Zustimmungsgesetzes heißt es in dem Antrag unter Hinweis auf die dazu durchgeführte öffentliche Anhörung, es sei zweifelhaft, ob für dieses Zustimmungsgesetz überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestehe.

Bündnis 90/Die Grünen wollen parlamentarische Kontrolle der Bankenaufsicht
Die Bundesregierung soll sich für die Stärkung der Kontrollrechte des Europäischen Parlaments bei der neuen europäischen Bankenaufsicht einsetzen, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt sein soll. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/13909) einen weitreichenden Zugang des Europäischen Parlaments zu den die EZB-Aufsicht betreffenden Informationen und Dokumenten sowie eine regelmäßige Berichterstattung der EZB-Bankenaufsicht an das Parlament. Weiter verlangt die Fraktion Fragerechte der Abgeordneten und eine Antwortpflicht der EZB-Aufsicht, die Weitergabe auch vertraulicher Informationen an die Vorsitzenden der zuständigen Parlamentsausschüsse sowie ein Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments bei Ernennung und Abberufung der Vorsitzenden der EZB-Aufsicht.

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, die neue Bankenaufsicht müsse der Kontrolle des Europäischen Parlaments unterliegen, denn "nur so kann sichergestellt werden, dass Entscheidungen der neuen Bankenaufsicht durch ein ausreichendes demokratisches Fundament gedeckt sind". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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