Folgen für die Rechtsetzung der EU?


Bündnis 90/Die Grünen kritisieren Zustimmungsgesetz zur Bankenaufsicht
Vorsorglich soll der Bundestag sein Mitwirkungsrecht in richtiger Weise ausüben, verlangen die Abgeordneten

(11.07.13) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wirft der Deutschen Bundesregierung vor, mit der Vorlage eines Zustimmungsgesetzes zur EU-Verordnung zur Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht (SSM-Verordnung) das bewährte Zustimmungssystem nach Artikel 23 des Grundgesetzes verlassen zu haben, ohne hierfür eine Begründung geliefert zu haben. "Das Vorgehen der Bundesregierung kann die Rechtsgemeinschaft in der EU stark beschädigen und könnte unabsehbare Folgen für die Rechtsetzung der EU haben", warnen die Abgeordneten in einem Antrag (17/13910).

In dem Antrag wird auch darauf verwiesen, dass solche Verordnungen nach bisheriger Praxis keiner Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates bedürfen und stellen zugleich fest: "Eine Präjudizwirkung – dahin, dass in Zukunft bei Verordnungen vermehrt die Mitwirkung beider Kammern durch Gesetz verlangt wird – hat das Vorliegende verfahren nicht."

Vorsorglich soll der Bundestag aber sein Mitwirkungsrecht in richtiger Weise ausüben, verlangen die Abgeordneten und fordern die Bundesregierung auf, im EU-Ministerrat der SSM-Verordnung zuzustimmen. Zu dem gewählten Verfahren des Zustimmungsgesetzes heißt es in dem Antrag unter Hinweis auf die dazu durchgeführte öffentliche Anhörung, es sei zweifelhaft, ob für dieses Zustimmungsgesetz überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestehe.

Bündnis 90/Die Grünen wollen parlamentarische Kontrolle der Bankenaufsicht
Die Bundesregierung soll sich für die Stärkung der Kontrollrechte des Europäischen Parlaments bei der neuen europäischen Bankenaufsicht einsetzen, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt sein soll. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/13909) einen weitreichenden Zugang des Europäischen Parlaments zu den die EZB-Aufsicht betreffenden Informationen und Dokumenten sowie eine regelmäßige Berichterstattung der EZB-Bankenaufsicht an das Parlament. Weiter verlangt die Fraktion Fragerechte der Abgeordneten und eine Antwortpflicht der EZB-Aufsicht, die Weitergabe auch vertraulicher Informationen an die Vorsitzenden der zuständigen Parlamentsausschüsse sowie ein Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments bei Ernennung und Abberufung der Vorsitzenden der EZB-Aufsicht.

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, die neue Bankenaufsicht müsse der Kontrolle des Europäischen Parlaments unterliegen, denn "nur so kann sichergestellt werden, dass Entscheidungen der neuen Bankenaufsicht durch ein ausreichendes demokratisches Fundament gedeckt sind". (Deutscher Bundestag: ra)


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