Folgen für die Rechtsetzung der EU?


Bündnis 90/Die Grünen kritisieren Zustimmungsgesetz zur Bankenaufsicht
Vorsorglich soll der Bundestag sein Mitwirkungsrecht in richtiger Weise ausüben, verlangen die Abgeordneten

(11.07.13) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wirft der Deutschen Bundesregierung vor, mit der Vorlage eines Zustimmungsgesetzes zur EU-Verordnung zur Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht (SSM-Verordnung) das bewährte Zustimmungssystem nach Artikel 23 des Grundgesetzes verlassen zu haben, ohne hierfür eine Begründung geliefert zu haben. "Das Vorgehen der Bundesregierung kann die Rechtsgemeinschaft in der EU stark beschädigen und könnte unabsehbare Folgen für die Rechtsetzung der EU haben", warnen die Abgeordneten in einem Antrag (17/13910).

In dem Antrag wird auch darauf verwiesen, dass solche Verordnungen nach bisheriger Praxis keiner Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates bedürfen und stellen zugleich fest: "Eine Präjudizwirkung – dahin, dass in Zukunft bei Verordnungen vermehrt die Mitwirkung beider Kammern durch Gesetz verlangt wird – hat das Vorliegende verfahren nicht."

Vorsorglich soll der Bundestag aber sein Mitwirkungsrecht in richtiger Weise ausüben, verlangen die Abgeordneten und fordern die Bundesregierung auf, im EU-Ministerrat der SSM-Verordnung zuzustimmen. Zu dem gewählten Verfahren des Zustimmungsgesetzes heißt es in dem Antrag unter Hinweis auf die dazu durchgeführte öffentliche Anhörung, es sei zweifelhaft, ob für dieses Zustimmungsgesetz überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestehe.

Bündnis 90/Die Grünen wollen parlamentarische Kontrolle der Bankenaufsicht
Die Bundesregierung soll sich für die Stärkung der Kontrollrechte des Europäischen Parlaments bei der neuen europäischen Bankenaufsicht einsetzen, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt sein soll. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/13909) einen weitreichenden Zugang des Europäischen Parlaments zu den die EZB-Aufsicht betreffenden Informationen und Dokumenten sowie eine regelmäßige Berichterstattung der EZB-Bankenaufsicht an das Parlament. Weiter verlangt die Fraktion Fragerechte der Abgeordneten und eine Antwortpflicht der EZB-Aufsicht, die Weitergabe auch vertraulicher Informationen an die Vorsitzenden der zuständigen Parlamentsausschüsse sowie ein Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments bei Ernennung und Abberufung der Vorsitzenden der EZB-Aufsicht.

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, die neue Bankenaufsicht müsse der Kontrolle des Europäischen Parlaments unterliegen, denn "nur so kann sichergestellt werden, dass Entscheidungen der neuen Bankenaufsicht durch ein ausreichendes demokratisches Fundament gedeckt sind". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen