Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes


Compliance beim Urheberrecht: Bundesregierung bewertet Urheberrechtsgesetz als verfassungsmäßig
Laut Regierung haben Verwerterverbände und Vertreter von Urhebern bislang nur für Autoren belletristischer Werke, für hauptberufliche freie Journalisten bei Tageszeitungen und für Fotografen Vergütungsregeln vereinbart

(11.07.13) - Nach Auffassung der Deutschen Bundesregierung ist Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes, der einen Anspruch auf eine "angemessene Vergütung" für Kreativschaffende postuliert, verfassungsgemäß. Mit diesen Worten kommentiert die Regierung in einer Antwort (17/13678) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/13498) die in Karlsruhe von einem Verlag eingereichte Klage gegen diesen Paragraphen, der aus Sicht des Unternehmens einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte von Verwertern und deren Vertragsfreiheit darstellt.

Laut Regierung haben Verwerterverbände und Vertreter von Urhebern bislang nur für Autoren belletristischer Werke, für hauptberufliche freie Journalisten bei Tageszeitungen und für Fotografen Vergütungsregeln vereinbart. In der Antwort wird die geringe Zahl solcher Verträge darauf zurückgeführt, dass sich die Verhandlungen "angesichts der vielfach gegensätzlichen Interessen von Kreativen und Verwertern oft schwierig und zeitaufwendig" gestalteten. Zudem existierten nicht in allen Branchen kreativen Schaffens Vereinigungen, die zu solchen Verhandlungen in der Lage seien. (Deutsche Bundesregierung:


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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