Rahmenbedingungen bei Abfallexporten


Bundesregierung: Illegale Elektroschrottexporte sind kaum kontrollierbar
124.000 Tonnen Elektroschrott nach Afrika und Asien

(10.07.13) - Die Kontrolle des Exports von illegalem Elektroschrott nach Asien und Afrika bleibt weiterhin sehr schwierig. Dieses Fazit zieht die Deutsche Bundesregierung in einer Antwort (17/13587) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13306) zum Thema Elektroschrott. Darin hatte Die Linke erklärt, dass nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) schätzungsweise jährlich rund 124.000 Tonnen Elektroschrott nach Afrika und Asien importiert würden.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass es bei solchen Exporten außerhalb von OECD-Ländern schwierig sei, zwischen Abfall und gebrauchsfähigen Geräten, die kein Abfall seien, zu unterscheiden. Es fehle bislang an Kriterien, mit denen nachgewiesen werden könne, dass es sich im konkreten Einzelfall um Abfall handele.

Die Bundesregierung setze sich daher weiter für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei Abfallexporten ein. Eine umfassende Prüfung, ob die Vertragsstaaten das dafür zuständige Basler Übereinkommen einhielten, erfolge nicht und wäre auch sehr aufwendig. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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